Hallo,
wir bekommen im Mai unseren ersten Nachwuchs. Meine Frau arbeitet in Dtl. und beantragt in Dtl. 12 Monate Vollzeit-Elterngeld. Nach dieser Zeit wird sie erstmal 2 Jahre nicht mehr arbeiten. Ich bin Grenzgänger nach Lux. und möchte auch gerne Elternzeit nehmen. Frage an euch ist, ob man als Grenzgänger auch volles Elterngeld parallel aus Lux bekommt, oder ob das mit dem deutschen vom anderen Ehepartner irgendwie verrechnet werden muss.
Eine weitere Frage betrifft das Kindergeld, wenn meine Frau in Dtl. weiter arbeiten würde, gäbe es wohl Kindergeld aus Dtl. Da sie nach der Geburt aber nicht mehr weiterarbeitet, wäre dann Lux zuständig, da dort der einzige Arbeitsplatz besteht, oder Wohnort Dtl. ?
Danke für eure Hilfe