logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP98 geht in Luxemburg wieder zurück
Forum / Familie und Gesundheit

Deutschland streicht plötzlich Elterngeld- auch betroffen ?  

Profilbild von
Marion Roth
1 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo,

wir haben im Mai unseren ersten Nachwuchs bekommen. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Dtl. Ich hatte vorher bei der deutschen Stelle nachgefragt, wie es ist, wenn wir beide Elternurlaub neben, diese 12+2 Regel auch gilt, dh ich und meine Frau den Elterurlaub aufteilen und Geld aus Dtl. erhalten, auch wenn ich in Lux arbeite. Der Herr meinte, das Luxemburg das Abkommen nicht unterzeichnet hat und das Lux komplett autonom von Dtl. handelt, und ich Lux fragen müsste, die entscheiden das dann. Gesagt getan, Lux meinete kein Problem, auch wenn meine Frau in Dtl Elterngeld bekommt, bekomm eich auch Elterngeld aus Lux. Ich habe seit Mitte Juli ( nach Mutterschutz) Teilzeitelternurlaub in Luxemburg ( 12 Monate). Eigentlich sollt enun auch das OK aus Dtl. kommen, hatten den Antrag schon lange eingereicht. Nun ruft aber jemand von der Stelle in Trier an und fragt meine Frau, ob ich auch Elterngeld in Lux beziehe. Denn wenn ja, bekäme meine Frau überhaupt kein Elterngeld aus Dtl. Auch wenn ich nur Teilzeitelternurlaub habe. Das finde ich ne Sauerei, da ich vorher nachgefragt habe, und Dtl mir sagte es wäre kein Problem. Aber so sagte mir der Herr vom Amt später, hätte es nun Gespräche zw. Dtl. und Lux gegeben, und Dtl akzeptiert das nicht mehr, es wären nun zahlreiche Ehepaare in Trier betroffen. Meine Frage ist wernoch von euch davon betroffen ist, und wie man am besten darauf reagieren sollte: Einspruch einlegen ? Anwalt engagieren und dagegen klagen ?


Profilbild von
MarcusDrymn
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo,

Ich fürchte du hast gar keine andere Wahl als Einspruch einzulegen. Bereits in der europäischen Direktive auf der die Elternurlaube in den Mitgliedsstaaten beruhen und die bindend ist auch für Deutschland, ist der EU ein INDIVIDUELLES Recht des Arbeitnehmers, der Vater oder Mutter wird. In diesem Sinne behandelt Luxemburg den neuen Elternurlaub auch nicht mehr als Familienleistung, sondern Ersatzeinkommen, das du ja nur bekommst weil du die arbeitsrechtlichen Bedingungen erfüllst. Wenn deine Frau dann in D während dieser Zeit auch IHREN Elternurlaub in Anspruch nimmt, ist für die luxemburgische Kasse irrelevant und so sollte es eigentlich umgekehrt auch für die deutsche Kasse sein.

Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Hier noch zur Unterstützung der Link auf die europäische Direktive: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32010L0018

Viel Glück!


Anonymous
Anonyme

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, ich bin nicht direkt betroffen aber auch ich hatte überlegt, in Lux Elternurlaub zu nehmen,wobei meine Frau noch in dt. Elternzeit ist. Ich hatte aber von Kollegen in meiner Firma bereits mitbekommen, dass sie auch entsprechende Gespräche wie rafapancho hatten und vorab darauf hingewiesen wurden, dass Deutschland keine zwei Sozialleistungen zur gleichen Zeit (also hier Geld aus Lux für den Vater und aus D für die Mutter) zuläßt.

Jetzt kann man wahrscheinlich drüber streiten, wessen Definition von "Familien- oder Sozialleistung" bei Wohnsitz in Deutschland Anwendung findet. Lux bezeichnet die Geldleistung anders aber ob D diese Auffassung so übernimmt steht auf einem anderen Blatt Papier.


Profilbild von
DanielRES
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

hallo zusammen, gibt es zu dem irgendwelche neuigkeiten, denn ich bin gerade zum ersten mal auf das thema gestoßen und für unsere planung als verheiratetes ehepaar (mann arbeitet in lux, ab 2018 50% congé parental für 8 monate und frau ab januar in D elternzeit) würde das ja bedeuten, dass das so nicht funktionieren würde. wann hat sich denn das entsprechende deutsche amt bei euch gemeldet?


Profilbild von
peterpan5
96 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

hallo zusammen, betrifft das von euch angesprochene problem nur den fall, wenn beide zur gleichen zeit elternurlaub machen möchten? wie sieht es denn aus, wenn die frau, die in deutschland arbeitet, den elternurlaub direkt macht und der in luxemburg beschäftigte mann den elternurlaub erst nach 2 jahren macht? ändert sich die konstellation nochmals, wenn während der elternurlaubphase des mannes die frau kind nummer 2 auf die welt bringt und auch wieder elternurlaub in deutschland nimmt?


Profilbild von
DanielRES
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

hallo peterpan5, hatte auch diese Idee in ähnlicher version, denn theoretisch könnte ja der mann elternurlaub in lux (inkl. der Ausgleichszahlung) für 8 monate nach der geburt des kindes machen und die frau ist parallel in elternzeit in D (lässt diese danach noch weiterlaufen) und beantragt aber erst nach Ablauf des Elternurlaubs des Mannes erst Elterngeld. oder spricht da irgendwas dagegen...wäre zwar nicht ganz optimal aber immerhin noch eine praktibabele lösung


Profilbild von
RobbiePew
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo Wir sind auch betroffen. Gibt es bei jemandem was neues? Haben auch überlegt erst nach dem Congé das Elterngeld in Deutschland zu beantragen, aber geht das denn überhaupt?


Profilbild von
RobbiePew
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Also wir haben Post bekommen von D. Sie fordern einen Nachweis von der Zukunftskasse, dass kein Antrag gestellt wurde. Zusätzlich verlangen sie eine Erklärung des in L arbeitenden, ob man beabsichtigt einen Antrag zu stellen. Und wenn ja, wann. Dann wird ein vermerk in der akte gemacht wann der Urlaub beginnt. Dannn wird geprüft ob die Familie, die dann 4 Monate zu viel Elterngeld bezogen hat, es zurück zahlen muss... Grund ist der, dass eine in D lebende Familie nur 14 Monate gesamt Anrecht auf Elterngeld hat( pro Geburt). Wenn der Urlaub aus L hinzu kommt, hat die Familie 18 Monate Elterngeld bezogen =>4monate zuviel.... Also Rückzahlung...


Profilbild von
MarcusDrymn
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Traurig aber wahr: durch die Auslegung der deutschen Kasse, ist man gezwungen sich durch das System zu mogeln. Der in D arbeitende Elternteil nimmt die volle Elternzeit in Anspruch, der andre fragt erst danach den lux. Elternurlaub. Die lux. Zukunftskasse intressiert es nämlich nicht ob und was in D bereits gezahlt wurde! Für die ist der Congé parental ein Individualrecht mit Ersatzeinkommen und wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet.


Profilbild von
info
3565 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vorbei mogeln. Naja, man muss ja vorher unterschreiben und wenn man auffliegt greift das hier:

http://kanzlei-franz.com/ratgeber-strafrecht/sozialhilfebetrug-alg-ii-bafoeg-rechtsanwalt/


Profilbild von
MarcusDrymn
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Ich bin überzeugt, dass D falsch liegt mit der Auslegung (siehe was ich oben bereits schrieb). Mogeln hab ich nicht wörtlich gemeint: wenn die Eltern sich halt anders anlegen in der Reihenfolge D Elterngeld, danach Lux. Congé parental, ist das kein Betrug! Die lux. Kasse hat mir übrigens bestätigt, dass es für sie irrelevant ist ob der Partner bereits eine Leistung in D erhalten hat. Würde die deutsche Kasse im Nachhinein etwas zurückfordern, würde ich klagen. Bin aber im Moment nicht betroffen


Profilbild von
info
3565 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Wie von Seki84 oben bereits erklärt wurde sind bei Inanspruchnahme der Elternzeit in Luxemburg in Deutschland die Summe aus 4 Monaten Elterngeld zurück zu zahlen. Wie in meinem Link beschrieben muss man sich selbst beim Amt melden. Gegen die Rückforderung kann man dann Einspruch einlegen und den Klageweg beschreiten, ob man da Recht bekommt ist nochmals ne andere Sache. Meldet man sich jedoch trotz abgegebener Unterschrift nicht beim Amt und die Rechtsansicht vom Amt würde gerichtlich bestätigt ist man wegen vorsätzlichem Sozialbetrug dran.


Profilbild von
MarcusDrymn
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Ich teile Ihre Meinung nicht und warte mal ab bis jemanden von einem konkreten Fall berichtet mit Entscheid vom BGH oder vom EUGH....

Übrigens und dann klink ich mich aus: Da der 2. Elternurlaub in Lux noch bis zum Alter von 6 J des Kindes genommen werden kann, wie kann die D Kasse dann erwarten dass man schon bei der Geburt, bzw. während der EZ in D weiss ob Partner 2 den lux. EU in den nächsten Jahren beabsichtigt zu nehmen?! Und wenn man es draufanlegt und diesen Zeitraum ausnutzt, wäre ein Rückforderungsbescheid für x Montate EG aus D verjährt!


Profilbild von
Desmondgaisk
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo! Wir sind ebenfalls betroffen. Ich arbeite in Deutschland und mein Mann in Luxemburg. Unser Sohn kam Ende November zur Welt. Ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Mein Mann würde gerne 4 Monate Elternzeit nehmen, davon 2 Monate parallel mit mir im Herbst. Nach telefonischer Auskunft der Elterngeldstelle in Trier werden seine Bezüge während des Elternurlaubs von meinem Elterngeld abgezogen. Sollte mein Mann erst nach meiner Bezugszeit Elterngeld aus Lux erhalten, sei mein Elterngeld davon allerdings nicht betroffen. Sehr schade, dass wir nicht zusammen in Elternzeit gehen dürfen. Diesbezüglich sind wir gegenüber Paaren, die beide in Deutschland arbeiten, benachteiligt. Diese können 2 Partnermonate (parallel) nehmen. Falls Jemand von euch mit Klage / Einspruch etc. Erfolg haben sollte oder sonstige Neuigkeiten hat, dann sind wir über eine Info sehr dankbar.


Profilbild von
oliliotrier
1 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, Wir sind auch betroffen. Ich arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland. Seit Februar habe ich für mein 2. Kind Elternzeit in Luxemburg (Teilzeit, 12 Monate). In ca. 2 Monaten kommt unser 3. Kind zur Welt. In Luxemburg sagte man mir, dass es jetzt kein Problem mehr sei, wenn sich beide Partner in der Elternzeit überschneiden. Außerdem sind es auch noch Elternzeiten für 2 verschiedene Kinder. In Deutschland (Trier) hieß es jetzt, dass das generell nicht möglich sei. Das heißt, meine Frau bekommt dann die Monate, in denen ich Elternteilzeit in Luxemburg habe, abgezogen. Hatte jemand einen ähnlichen Fall und hat bereits erfolgreich geklagt? Kann jemand diesbezüglich Tipps geben?