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Ein “hübscher” Rückgang für Diesel an diesem Wochenende
Forum / Steuern und Finanzen

Einsatzort Luxemburg bezahlt aus Deutschland  

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Burmaz
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6 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich arbeite für eine deutsche Firma und habe ein Projekt in Luxemburg. Bezahlt werde ich aus Deutschland von meinem deutschen Arbeitgeber. Ich bin hier seit 6 Monaten und arbeite Montag bis Donnerstags in Luxemburg und wohne solange im Hotel. Das Hotel wird mir von der Firma bezahlt, Verpflegung nicht, ich bekomme aber Verpflegungspauschale. Freitags bin ich dann bei meiner Firma in Deutschland und arbeite dort.

Kann / muss ich jetzt meinen Arbeitslohn in Luxemburg versteuern und mir die deutsche Steuer wiederholen, für die Tage die ich in Luxemburg bin, oder ist das was anderes, da ich ja von Deutschland aus bezahlt werde? Hat das auch Auswirkungen für meinen Arbeitgeber?

Viele Grüße und vielen Dank schon mal

Moritz


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6 Jahren  ago  

Schau mal da rein: https://www.haufe.de/personal/entgelt/doppelbesteuerungsabkommen-183-tage-regelung_78_286334.html


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Burmaz
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6 Jahren  ago  

Leider bin ich juristisch nicht so gut:

Art. 10 [1] [Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit] (1) Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der Vertragstaaten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, so hat der andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte, wenn die Arbeit in dem anderen Staat ausgeübt wird oder worden ist. Artikel 12 bleibt unberührt. (2) Abweichend von Absatz 1 können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn dieser Arbeitnehmer 1. sich vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres, in dem anderen Staat aufhält, 2. für seine während dieser Zeit ausgeübte Tätigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz nicht in dem anderen Staat hat, und 3. für seine Tätigkeit nicht zu Lasten einer in dem anderen Staate befindlichen Betriebstätte oder ständigen Einrichtung des Arbeitgebers entlohnt wird.

Für mich trifft sowohl 1, 2 und 3 zu. Da ich insgesamt unter 183 Tage in Luxemburg bin und meine Firma hier keinen Sitz hat. D.h, ich kann alles in Deutschland versteuern. Das "können" im Satz "Abweichend von Absatz 1 können Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur in dem Vertragstaate besteuert werden, in dem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, wenn dieser Arbeitnehmer" lässt aber darauf schließen, dass es freiwillig ist?

D.h. ich kann trotzdem auch mein Gehalt teils in Luxemburg teils in Deutschland versteuern?


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6 Jahren  ago  

In deiner Situation verbleibt das Steuerrecht in Deutschland, es gibt hierzu leider keine Wahlmöglichkeit.


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laraeedmunds87
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6 Jahren  ago  

@moritzj Deine Frage: "D.h. ich kann trotzdem auch mein Gehalt teils in Luxemburg teils in Deutschland versteuern?" dem ist leider nicht so Nach DBA erfolgt die Versteuerung von Arbeitslohn grundsätzlich im Wohnsitzstaat, es sei denn das DBA weist das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu. In Deinem Fall heißt das, dass D das Besteuerungsrecht ausüben "kann". Das tut Deutschland auch und daher musst Du Deine Einkünfte in D versteuern. Das DBA enthält keine Rechte für den Steuerzahler, sondern regelt zwischen den Staaten wer das Besteuerungsrecht hat. Es heißt daher auch "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung"


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Burmaz
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6 Jahren  ago  

Schade, aber danke für eure Hilfe! Ganz nett.

Viele Grüße und ein schönes neues Jahr.