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Forum / Familie und Gesundheit

Elternurlaub_Beschäftigungszeiten  

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HerbertGerce
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6 Jahren  ago  

Liebe Gruppenweisheit,

ich hätte eine kurze Frage bezüglich des Elternurlaubs in Luxemburg. Meinen Recherchen zufolge muss man ja 12 Monate vor Beginn des Elternurlaubs beim selben AG beschäftigt gewesen sein. Heißt das, dass ich minimal 4 Monate effektiv gearbeitet haben muss (also 12 Monate-2 Monate vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub-3 Monate nachgeburtlicher Mutterschaftsurlaub)? Was ich damit sagen möchte: gelten Zeiten des Mutterschaftsurlaub auch als versicherungspflichtiger Beschäftigungszeitraum? Und wird dann für die Berechnung des Elterngeldes auch das Ersatzeinkommen im Mutterschutz angerechnet?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.


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Acaillot
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6 Jahren  ago  

guichet lu: "Voraussetzungen Um Elternurlaub nehmen zu können, muss der (zukünftige) Elternteil:

zum Zeitpunkt der Geburt oder der Aufnahme des Kindes oder der Kinder mindestens während der 12 dem Elternurlaub unmittelbar vorangehenden Monate ständig (ohne Unterbrechung von insgesamt mehr als 7 Tagen) in Luxemburg sozialversichert sein; bei Arbeitnehmern: einen Arbeitsvertrag oder mehrere Arbeitsverträge von insgesamt mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche haben; bei Arbeitnehmern oder Auszubildenden: einen während der gesamten Dauer des Elternurlaubs gültigen Arbeitsvertrag haben; seine Berufstätigkeit während der gesamten Dauer des Elternurlaubs einstellen (Vollzeitelternurlaub) oder reduzieren (Teilzeitelternurlaub); das oder die betroffene(n) Kind(er) während des Elternurlaubs zu Hause aufziehen und sich hauptsächlich der Erziehung des Kindes/der Kinder widmen."


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HerbertGerce
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6 Jahren  ago  

Hallo qwertzu, vielen Dank für die recherchierte Info. Meine obige Berechnung (minimal 4 Monate effektives Arbeiten) stimmt also, oder? Auf die zweite Frage haben ich noch keine Antwort erhalten, vielleicht hat ja da noch jemand Erfahrungen, die er/sie teilen könnte: Wird für die Berechnung des Elterngeldes auch das Ersatzeinkommen im Mutterschutz angerechnet? Also angenommen, ich arbeite effektiv 10 Monate und gehe dann in Mutterschutz. Berchnet sich das Elterngeld nach dem durchschnittlichen Verdienst dieser 10 Monate oder der 10+2 Monate Mutterschutz?

Bedankt!


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kiwu2009
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6 Jahren  ago  

Hallo,

Elternurlaub zählt den Zeitraum vor Geburt. Somit musst du 12 Monate vor Geburt in Lux. sozialversichert sein. Sprich 10 Monate arbeiten + 2 Monate Mutterschutz.

Zur Berechnung findest du Details auf der Seite der CNPF (mit Rechner).