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Forum / Steuern und Finanzen

Deutsche Zinserträge in lux. Einkommenssteuererklärung angeben?  

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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Hallo,

diese Frage wurde schon mehrfach gestellt, konnte aber nie EINDEUTIG beantwortet werden. Dafür spricht die Aussage, dass das Formular dies vorsieht und bestimmte Personen diese Auskunft von FA in Lux erhalten haben. Dagegen spricht, dass die Zinserträge in Lux. wegen direkt einbehaltener Quellensteuer nicht bei der Steuer angegeben werden müssen und damit ebenfalls nicht die bereits quellenbesteuerten Zinserträge aus D (Stichwort Gleichbehandlung) und Steuerexperte Herr Wonnebauer auf seiner Internetseite bestätigt, dass Kapitalerträge nicht anzugeben sind.

Hat inzwischen jemand einen EINDEUTIGE Klarstellung hierzu gefunden oder gibt es neue Entwicklungen???

Im Grenzgänger-Artikel zum neuen Steuerformular steht z.B. "600 € Nettoeinkünfte, die keinem Abzug an der Quelle unterliegen". Heisst das eben, dass die quellenbesteuerten Zinserträge aus D nicht anzugeben sind?!


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

CaptainHook,

du sprichst mir aus der Seele...hätte es nicht besser schreiben können.

Es ist einfach nicht eindeutig und nirgendwo nachzulesen, zumal es der angestrebten „Gleichbehandlung“ widerspricht. Warum soll ein Grenzgänger (oder formal korrekt Grenzpendler) seine Zinsen zwecks Steuerprogressionen angeben (erhöht damit seinen globalen Steuersatz), der in Luxemburg Ansässige jedoch nicht, da dieser Zinsen pauschalversteuert mit 20% (vorher 10%) und nicht auf seinen globalen Steuersatz angerechnet bekommt? Egal ob es überhaupt aktuell noch Zinsen gibt oder nicht.

Denke, nur Herr Wonnebauer wird hier vielleicht mehr wissen ...


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

Hab am Freitag beim Steuerbüro Z für die deutschen Grenzgänger angerufen. Die Dame meinte, die Kapitaleinkünfte müssten zwingend angegeben werden. Allerdings konnte sie mir nicht weiterhelfen, wie genau ich die Zinseinkünfte angeben muss, zwar brutto, aber dann würde ich ja Steuern auf Zinserträge zahlen, die ich nie bekomme (dt. Abgeltungssteuer = einbehaltenen Kapitalertragssteuer und Soli). Man könnte zwar diese deutsche Steuer eintragen, aber sie wird nicht anerkannt. Zudem konnte sie auch kein Gegenargument vorbringen, was die Ungleichbehandlung mit Gebietsansässigen angeht. Ich soll nun am Montag mal die Chefin anrufen, um zu klären, wie das mit den Zinserträgen genau funktioniert.


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

Top, dass du dich der Sache mit Nachdruck und Beharrlichkeit annimmst!!!!!!! Bin echt verwundert, dass du überhaupt jemanden ans Telefon bekommen hast. Bin gespannt, ob du der Chefin mehr als ein „muss eben angegeben werden“ entlocken kannst. Nur Fakten helfen hier wirklich weiter. Danke vorab


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CaptainHook
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6 Jahren  ago  

So, konnte nun die Chefin Frau Reuter aus dem bureau d’imposition Luxembourg Z erreichen, die sehr freundlich Auskunft gab.

Zu Zinseinkünften: es müssen die von einer ausländischen Bank erhaltenen Zinsen auf Seite 9 des Vordrucks 100 – Abschnitt „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ angegeben werden. Diese Angaben sind in die entsprechenden Felder unter Buchstabe C - Zeile „Steuerbefreite Einkünfte“ (Felder 917 und 918) einzutragen und dies aber NETTO, also nach Abzug der deutschen Abgeltungssteuer ! Sie kennt Herrn Wonnebauer und die Argumente, bezieht sich aber auf das geltende Gesetz. Zukünftig werden auch die deutschen Steuerbescheide angefordert, um sicherzustellen, dass keine deutschen Einkünfte verschwiegen werden.

Solange die steuerbefreiten, ausl. Einkünfte 13.000 Euro pro Person für die Berechnung der 90 % nicht übersteigen, gilt die Berechnung im Feld 322 mit dem Ergebnis 100%. Dies ist z.B. einfach in der Dreisatzzeile zu notieren. "13.000 Euro ausl. steuerbefr. Einkünfte nicht überschritten". Es reicht 1 Person für die 90 % Berechnung heranzuziehen, aber nur eine in Lux. berufstätige Person.


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Kurtis
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6 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

Danke, du scheinst den richtigen "Ton" zu treffen bei deinen Anfragen, ansonsten ist die konkrete Auskunft seitens der Steuerbehörden ja immer etwas "schwieriger" ...:-) Bin zwar nicht ganz d'accord mit den Aussagen hinsichtlich Wonnebauer/geltendes Gesetz, aber das ist Auslegungssache. Interessant ist auf jeden Fall der Hinweis, NETTO nach Abgeltungssteuer. Dann zählen auch nur diese NETTO-Erträge zur Berechnung der 13k Grenze. Schade das du sie nicht gefragt hast nach dem Paragraphen des Gesetztes, da dadurch ja ein erhöhter Steuersatz aufgrund von Zinserträgen (durch Progression) zustande kommt, bei in luxemburg Ansässigen jedoch nicht ...daher habe ich hier meine Zweifel. Das mit dem Anfordern der deutschen Steuer-Unterlagen kann ich mir in der Zukunft punktuell durchaus vorstellen, jedoch kommt da das nächste "Problem": Abgabe der Erklärung in Lux muss bis 31.03.jJ erfolgen, in DE aber erst zum Jahresende ...ERGO: Du weisst noch gar nicht, was du effektiv an NETTO-Erträgen (z.B. Zinsen) erzielt hast! Warum? Weil die Abgeltungssteuer zwar 25% plus plus (knapp 30%) beträgt, du aber aufgrund einer Günstigerprüfung mitunter weniger Steuern als diese 25 plus plus zahlst ... Und all dies weißt du erst, wenn du die DE Steuererklärung zurückerhälst - sprich für die Lux-Erklärung definitiv zu spät, da ein Jahr später. Es bleibt spannend. Dir Danke für dein Engagement - wird vielen helfen