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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung nach Umzug  

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Johnnyfloda
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6 Jahren  ago  

Hallo liebe Grenzgänger,

nachdem ich mich im März 2017 aus Luxemburg verabschiedet habe und nun wieder in Deutschland arbeite, war ich doch einigermaßen überrascht, dass ich nun eine Aufforderung der Luxemburger Steuerbehörde bekommen habe, dass ich bitte bis zum 31.03. meine Steuererklärung für 2017 abgeben soll. In den letzten Jahren habe ich immer eine Steuererklärung in Luxemburg gemacht, aber für 2017 bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass ich weder eine Steuererklärung noch einen Lohnsteuerjahresausgleich machen kann, da ich ja nur 3 Monate in Luxemburg beschäftigt war.

Habe ich da einen Denkfehler oder schickt die Luxemburger Steuerbehörde das einfach an alle Leute raus, die im Laufe des Jahres mal in Luxemburg beschäftigt waren? Muss ich denen das dann noch formal mitteilen, dass ich nicht mehr in Luxemburg arbeite und daher auch keine Steuererklärung mehr machen werde?

Viele Grüße & schonmal Danke für eure Hilfe 🙂


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info
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6 Jahren  ago  

@Pendolino Die Anfrage basiert auf der Situation das vorher Steuererklärungen gemacht wurden, von daher bleibt dir der Aufwand nicht erspart. Da 2017 übrigens Einkommen in Deutschland und Luxemburg erzielt wurde ist eine Steuererklärung in Deutschland übrigens auch Pflicht.


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Johnnyfloda
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6 Jahren  ago  

@info:

Das ich in Deutschland eine Steuererklärung machen muss ist mir klar. Immerhin habe ich ja ab April in Deutschland gearbeitet und ich weiß auch, dass ich da meinen Luxemburger Teil mit angeben muss (Stichwort Progressionsvorbehalt).

Da ich aber deutlich unter der 90% Grenze liege, war ich davon ausgegangen, dass ich keine Steuererklärung in Luxemburg machen darf.


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MartinO
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6 Jahren  ago  

Die Lohnsteuerhilfe in Newel hilt Dir weiter.


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Johnnyfloda
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6 Jahren  ago  

Die Lohnsteuerhilfe in Newel ist ein bisschen weit weg, ich arbeite ja inzwischen in Hamburg.

Ich war halt davon ausgegangen, dass ich für die drei Monate arbeiten in Luxemburg 2017 keine Steuererklärung mehr machen muss, da ich logischerweise unter der 90% Grenze liege. Insofern war ich der Meinung, dass für 2017 nur die Steuererklärung in Deutschland nötig sei.

So wie ich das verstanden habe falle ich aber unter den Passus ("•alle Nicht-Gebietsansässigen, die von der Steuerverwaltung aufgefordert werden, eine Einkommensteuererklärung auszufüllen"). Insofern werde ich dann halt noch eine Steuererklärung für 2017 machen. Jetzt wird es allerdings kompliziert...ich habe Ende 2017 noch geheiratet und außerdem Mitte 2017 ein Haus gekauft. Kann ich dann meine Schuldzinsen noch in der Luxemburger Steuererklärung angeben, obwohl diese ja erst nach meiner Zeit in Luxemburg entstanden sind?


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Johnnyfloda
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6 Jahren  ago  

Ohje...ich bin gerade dabei die Steuererklärung zu machen und bin schon total genervt...:-(

Vielleicht war von euch ja auch schon jemand in dieser Situation und kann mir ein paar Verständnisfragen beantworten:

1) Wie bereits geschrieben, war ich nur 3 Monate in Lux und den Rest in Deutschland. Somit kann ich mich steuerlich nicht mehr mit gebietsansässigen gleichstellen lassen (Feld 319), korrekt? Insofern kann ich dann auch keine Sonderausgaben mehr geltend (Bauparvertrag, Versicherungen, Schuldzinsen für Konsum, o.ä) machen?

2) Ich habe Ende des Jahres noch geheiratet. Muss ich die Einkünfte meiner Frau dann auch angeben, obwohl wir während der Zeit in Luxemburg noch nicht verheiratet waren (ich war damals ja auch noch in Lohnklasse 1)? Feld 318 kommt logischerweise auch nicht in Frage, da ich selber ja schon weniger als 50% in Lux hatte.

3) Wir haben uns in 2017 ein Haus gekauft und es sind auch bereits die ersten Schuldzinsen gezahlt worden. Sehe ich das richtig, dass ich diese noch angeben kann (in den Feldern 1033 ff)? Kann ich die Grunderwerbsteuer noch irgendwo eintragen?

Wäre super wenn mir da jemand weiter helfen kann.