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Forum / Familie und Gesundheit

Muss man sich zwingend in LUX abmelden, wenn man nach D umzieht, aber in LUX noch ein Haus besitzt?  

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Xenianeag
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6 Jahren  ago  

Hallo an Alle ! Folgende Frage beschäftigt mich: Meine Frau ist Luxemburgerin im Vorruhestand, sie bezieht ihr Gehalt nach wie vor von ihrem Luxemburger Arbeitgeber, und ist auch in Luxemburg krankenversichert (CNS). Sie wohnt aber seit 2 Jahren (Beginn Vorruhestand) mit mir in D (wir haben neu gebaut), und ist auch in D angemeldet. Da sie aber in L. noch ihr Haus hat (in dem ihr Sohn wohnt), und wir auch regelmäßig dort sind, hat sie sich bisher nicht in L. abgemeldet. Sie ist dort auch nach wie vor postalisch erreichbar. Sie hat also sozusagen 2 Wohnsitze, einer in D (Lebensmittelpunkt) und einen in L, das ist ja auch, zumindest innerhalb der EU, völlig legal. Steuerlich wird sie als Grenzgänger behandelt, das ist alles OK.

Jetzt hatte sie bei der CNS nach dem Formular S1 angefragt, damit sie auch jederzeit in D. zum Arzt gehen kann. Von dort kam jetzt die Antwort, dass man S1 nicht ausstellen könne, da die Abmeldung aus L. noch fehlt.

Ist das korrekt ?

Würde mich freuen, wenn jemand hierzu etwas genaueres sagen kann. Danke schon einmal ! Stefan


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Ja,man kann sich leider nicht immer von allem nur die Rosinen rauspicken.


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Vielleicht ist es ja sogar von Vorteil, wenn Deine Frau NICHT bei einer deutschen Krankenkassen angemeldet ist. Ein normaler Hausarztbesuch sollte auch mit der luxemburgischen Versichtertenkarte möglich sein, genauso wie bei Aufenthalten im sonstigen europäischen Ausland (Auslandsversicherung siehe Rückseite der Carte securite sociale). In Deutschland wird man dann wie ein Privatpatient behandelt und muss die Leistungen bei der CNS einreichen. Oft schränken die dt. gesetzl. Krankenkassen die Leistungen oder Medikamente ein, was für Privatversicherte nicht gilt.

Bei stationären Aufenthalt mit Übernachtung oder falls die Behandlungen eine hochspezielle medizinische Ausstattung benötigt, ist allerdings eine vorherige Genehmigung der CNS erforderlich, wenn das in Deutschland in Anspruch genommen werden soll. siehe http://cns.public.lu/de/assure/vie-privee/a-etranger/traitement-etranger/pays-membre-ue-eee-suisse.html[/url] Frag doch bei der CNS mal nach, was Sie in Deutschland ohne S1 nutzen darf.


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Christian Zimmer
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6 Jahren  ago  

Vorsicht....ich wohne in Lux und habe noch einen deutschen Arzt, zu welchem ich für eine jährliche Vorsorgeuntersuchung gehe.

Die CNS erstattet mir die Rechnungen nicht (!) und bittet mich darum, ein entsprechendes Schreiben meines luxemburgischen Arztes vorzulegen, wo er mich an den deutschen Arzt überweist.

Für "dringliche" Arztbesuche im Ausland zahlt die CNS natürlich, aber nicht die üblichen Vorsorgeuntersuchungen bei einem deutschen Arzt. Zumindest nicht nach meiner Erfahrung...


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Anonyme

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6 Jahren  ago  

@tim1788 Dann sind das Untersuchungen die einer Verschreibungspflicht oder einer Genemigung unterliegen

Da gibt es 2 Urteile die immer nocht rechtskräftig sind

http://www.europa-mobil.de/eu-eugh-entscheidungen/Soziale-Sicherheit/Krankenversicherung/Decker-Kohll-Kostenerstattung-Krankenkasse/


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Xenianeag
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6 Jahren  ago  

Hallo und erst einmal Danke für Eure Rückmeldungen. Also meine Frau möchte sich keine "Rosinen rauspicken", aber den Aufwand möglichst gering halten, wenn sie mal hier in Deutschland zum Arzt muss. Und das macht sie sicher nicht aus Spaß 😉 Hier in Deutschland beim Doc in Vorlage gehen, und die Rechnung dann bei CNS einreichen, geht grundsätzlich zwar, ist aber sehr aufwändig und langwierig. Die CNS hat nach unseren Erfahrungen in solchen Fällen extrem lange Bearbeitungszeiten, man wartet Wochen oder gar Monate auf sein Geld. Wir hatten das mal erlebt mit einer Zahnarztbehandlung meiner Frau hier in Deutschland. Da übernehmen ja die Kassen sowohl in D als auch in L kaum noch etwas, aber da mussten wir bald 3 Monate warten, bis ein kleiner Teil erstattet wurde. Sie musste sogar einmal zum "Amtsarzt" nach Luxembourg, weil CNS angeblich die deutsche Zahnarztrechnung nicht verstanden hätte und nicht wusste , was sie nun erstatten müssen und was nicht. Der Arzt schaute ihr kurz in den Mund, sagte "ach so", und das wars !! Eine echte Lachnummer 🙂 Besser wäre es, wenn meine Frau eine deutsche Versicherungskarte hätte, und das geht nur mit dem Formular S1. Wir werden das jetzt in Kürze direkt mit der CNS klären. Nach meinen Informationen muss die CNS das Formular ausstellen, wenn der "Lebensmittelpunkt" im Ausland ist, und das ist eindeutig der Fall, das Luxemburger Finanzamt sieht das auch so. Das Sozialversicherungsrecht sollte hier eigentlich dem Steuerrecht folgen. Es spielt dabei keine Rolle, ob man noch mit einer Adresse in Luxemburg gemeldet ist, sich dort aber nicht mehr oft aufhält. Mal sehen was die CNS dazu sagt, ich werde das Ergebnis hier posten.

Danke und viele Grüße, Stefan


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laraeedmunds87
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6 Jahren  ago  

@SteffBa und was spricht dagegen, sich in Lux abzumelden? Ein Haus darf man in Lux auch besitzen ohne in Lux zu wohnen Besuche darf man auch machen, Post kann man auch empfangen ohne in Lux zu wohnen. Auch wenn man über S1 in D krankenversichert ist, kann man immer noch in Lux zum Arzt gehen.