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Forum / Familie und Gesundheit

Parallel in Elternzeit LUX & DE, womit müssen wir rechnen?  

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ICH7872
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5 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

habe dieses Thema bereits mitverfolgt, jedoch bin ich immer noch unsicher, inwiefern sich das Ganze auswirkt, wenn wir parallel Elternurlaub nehmen. Situation: Ich arbeite in LUX, meine Frau in DE. Meine Frau möchte gerne 1,5 Jahre zuhause bleiben; ich würde gerne einmal wöchentlich auf 20 Monate verteilt nehmen ( ca.2,7 Monate insgesamt).

Leider kann man sich auf die Aussagen der Elterngeldstelle in DE leider nicht verlassen, daher würde ich gerne mal wissen, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt.

Ich bekomme laut Rechner eine Elternurlaubsentschädigung von ca. 470 EUR (brutto), inwiefern wird sich dies auf das Elterngeld meiner Frau auswirken bzw. die Ihr verbleibenden Monate? Fällt Ihr Elterngeld vollständig weg oder wird es verrechnet, da es bei einigen hier aus dem Forum komplett weggefallen ist? Wirkt sich dies auf die gesamte Elternzeit meiner Frau aus, da ich die Entschädigung ja auf 20 Monate bekomme?

Hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.

Vielen Dank im Voraus


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peterpan5
96 Messages

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5 Jahren  ago  

Den Fall kann ich dir nicht genau sagen.

Bei uns war die Aussage, dass man nicht zusammen Elternurlaub nehmen darf und der Frau die Bezüge für die gemeinsame Zeit und diese Periode dann nochmals (zwei Monate zusammen = 4 Monate kein Elterngeld in D) gestrichen warden. Da die Frau auf dem Jugendamt hilfsbereit und kompetent war (auch das gibt es in ämtern), würde ich es direkt dort adressieren und nachfragen. Notfalls mit einem anderen Namen dort anrufen, damit es nicht auf dich zurückfällt.


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johnjo
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5 Jahren  ago  

Ich hoffe ich darf mich hier mal anhängen mit meiner Frage,

Bei uns ist die Situation folgende, Mann Arbeitet in Lux und ist momentan in Teilzeit Elternurlaub.

2. Kind ist unterwegs und die Frau wird dann in DE wieder Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen.

Parallel dazu bezieht der Mann noch ein paar Monate Elternurlaubsentschgädigung (allerdings für das erste Kind) aus Luxembourg.

Gibt dies Probleme, oder kein PRoblem da es sich um 2 verschiedene Kinder handelt?

 


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peterpan5
96 Messages

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5 Jahren  ago  

Hallo,

da du in Deutschland mittlerweile für die Beantragung des Elterngeldes eine Bescheinigung aus Luxemburg benötigst, dass dort kein Elterngeld gezahlt bzw. ob welches gezahlt wird. Folglich werdet ihr für die Zeit, in der ihr zusammen Elterngeld bezieht, kein Elterngeld aus Deutschland erhalten plus als "Strafe" die gleiche Zeit nochmals. Es spielt keine Rolle, für welche Kinder Elterngeld bezogen wird.

Dies wurde uns so erzählt und wir werden die Elternurlaub nun nacheinander machen, auch wenn das nicht der eigentliche Wunsch war. Zudem ist es für zwei in Deutschland arbeitende Personen auch möglich gemeinsam zu Hause zu sein bzw. zu verreisen, was viele so machen.


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info
3567 Messages

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5 Jahren  ago  

Man kann selbstverständlich zusammen Elternurlaub machen, es gibt halt nur kein Elterngeld aus Deutschland.


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Nise
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5 Jahren  ago  

Johnjo ich würde da noch mal nach fragen2 

Ich mein es gab ein Urteil dass die Leistungen nicht blind verrechnet werden dürfen wenn es unterschiedliche Bezugsgründe gibt.

Sprich Leistungen von Kind 1 dürfen nicht mit Kind 2 verrechnet werden.


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info
3567 Messages

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5 Jahren  ago  

Im og Fall wurde nach meinem Kenntnisstand für ein Kind Erziehungsurlaub beantragt das >3 Jahre alt war und da es in Deutschland für dieses Alter eines Kindes keinen vergleichbaren Anspruch gibt durfte auch nichts verrechnet werden. Im Prinzip wird das ja aber auch beim Antrag abgefragt, es darf in Luxemburg keinen laufenden Antrag geben und man bestätigt bis zum Ablauf des Anspruchs in Deutschland keinen Antrag zu stellen.