Die jüngsten Gespräche zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn sind zum wiederholten Male eskaliert und gescheitert.

Nachdem die Mitarbeiter der Bahn bereits zum Ende des vergangenen Jahres mehrfach ihre Arbeit niedergelegt haben und auch im April Pendler und Reisende nicht verschont wurden, beginnt in Kürze der neue Bahnstreik.

Die GDL macht ihre Drohung war und streikt sieben Tage am Stück im Güterverkehr, sechs Tage im Personenverkehr.
Mit 128 Stunden Streik im Personenverkehr hat die GdLdamit den bislang längsten Streik in der Geschichte des Unternehmens angekündigt.

GDL-Vorsitzender Claus Weselsky warf der Bahn am Sonntag vor, sie lasse seiner Gewerkschaft keine andere Wahl. Die Bahn fordere nach wie vor die Unterwerfung der GdL unter die Tarifregelungen der größeren Eisenbahner-Verkehrs-Gewerkschaft (EVG) und trete damit Grundrechte der GDL mit Füßen.
Die Bahn hingegen bezeichnete den neuen Streik als “maßlos und unangemessen”. Der Ausstand wird nach ihrer Einschätzung zu massiven Beeinträchtigungen des Zugverkehrs führen.

Gut zu wissen:

Sollte Ihre Zugverbindung aufgrund des Bahnstreiks 2015 ausfallen, gibt es Anspruch auf Erstattung. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Zug streikbedingt ausgefallen oder verspätet ist oder Sie Ihren Anschluss wegen des Bahnstreiks verpasst haben.
Tickets können Sie sich in Reisezentren der Deutschen Bahn und über dieses Formular erstatten lassen.
Von der Erstattung ausgenommen sind allerdings Sondertickets wie Wochenendticket oder Länder-Karten.
Im Falle einer Verspätung von über 60 Minuten greift eine anteilige Ersattung des Ticketpreises.

Weitere Infos gibt es auch auf der Webite der Bahn.