Mit Spannung war das heutige Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts erwartet worden.
Jetzt steht fest: Ab dem 1. April 2019 dürfen altere Dieselfahrzeuge nicht mehr in die Innenstadt der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt.’
Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Mieserable Werte für Mainz

Bei einer Messstelle nahe dem Mainzer Hauptbahnhof waren die NO2-Werte seit Jahren überschritten worden.
Sie lagen 2017 bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, der EU-Grenzwert beträgt 40 Mikrogramm.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hielt Diesel-Fahrverbote in Mainz schon vor dem Urteil für unvermeidbar.
“Mainz hat eine der schlechtesten Luftqualitäten im Rhein-Main-Gebiet”, sagte er vor Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.
“Deswegen werden wir hier um Fahrverbote nicht herumkommen.”

Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans muss dem Urteil zufolge zum 1. April 2019 verabschiedet sein.
Fahrverbote müssen allerdings erst angewendet werden, wenn der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 mit den bisher von der Stadt in ihrem Masterplan beschlossenen Maßnahmen nicht eingehalten wird.
In dem Fall müssen bis zum 1. September 2019 weitere Maßnahmen, unter anderem die Fahrverbote, ergriffen werden.