In Stuttgart wird es ab 2019 Dieselfahrverbote geben. Vorerst sind nur Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 1 bis 4 betroffen.
Sie dürfen ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr ins Stuttgarter Stadtgebiet fahren, diese Maßnahme soll die Luftqualität verbessern.
Gelingt das nicht, könnten ab 2020 auch jüngere Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeschlossen werden.

Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Handwerker, Ärzte, Hebammen, Sozialdienste, bestimmte Lieferanten (Lebensmittel, Apotheken) sowie Schichtdienstler, die den ÖPNV nicht nutzen können.
Für Anwohner soll das Verbot erst zum 1. April später in Kraft treten, damit sie länger Zeit haben, sich auf die Lage einzustellen.

Verbote in weiteren Städten nur eine Frage der Zeit

Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sind Diesel-Fahrverbote auch in anderen Städten kaum noch abzuwenden. “Es wird wahrscheinlich zu Fahrverboten kommen. Wir sehen das in Aachen, es wird im Ruhrgebiet, es wird in Köln, es wird an ganz vielen Stellen dazu kommen”, sagte Schulze am 10. Juli 2018 bei einem Besuch des Düsseldorfer Landtags.
In München sieht der Oberbürgermeister beispielsweise keine Alternative für ein flächendeckendes Fahrverbot .

Wertverlust hinnehmbar

“Wertverlust von Fahrzeugen hinnehmbar” Das Gericht erklärte, die Fahrverbote würden nur in wenigen Ballungsräumen eingeführt, eine bundesweite Rechtsgrundlage sei nicht erforderlich.
Entschädigungen für die Besitzer seien nicht notwendig. Es gebe weder eine finanzielle Ausgleichspflicht noch sei von einem Zusammenbruch des Diesel-Gebrauchtwagenmarktes auszugehen.
Das fehlende Bundesrecht kann dem Bundesgericht zufolge kein Hindernis sein, um die EU-Vorschriften umzusetzen.

Hintergrund

Das BVerwG hat am 27. Februar 2018 entschieden, dass zonen- und streckenbezogene Diesel-Fahrverbote zulässig sind, um die Luftschadstoffwerte für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten.
In der Stuttgarter Innenstadt, aber auch in weiteren Großstädten, wird seit Langem regelmäßig der von der EU vorgegebene Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten.
Das Gas kann unter anderem die Atemwege und Augen reizen.
(Foto: Wikimedie/Mattes)