Verkehrsdelikte wie Alkohol am Steuer, Rasen oder die Missachtung roter Ampeln werden in der Europäischen Union auch künftig über Grenzen hinweg verfolgt.
Eine entsprechende Richtlinie zum Datenaustausch zwischen den Ländern hat das EU-Parlament in Straßburg jetzt durchgewunken.

Demnach sollen die Regeln am 6. Mai 2015 in Kraft treten.
Lediglich drei Länder – Großbritannien, Irland und Dänemark – haben eine zweijährige Übergangsfrist ausgehandelt. Sie wollen erst 2017 an dem Datenaustausch teilnehmen.
Alle anderen Nationen sind dabei.

Bereits seit dem Jahr 2013 sind die EU-Staaten zur Weitergabe der Halterdaten verpflichtet, wenn jemand im Verdacht schwerer Verstöße gegen die Verkehrsregeln steht.
Dazu gehört Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder aber auch während des Fahrens zu telefonieren.

Betroffen sind Delikte, die eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen:

  • Tempoverstöße
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Trunkenheit im Straßenverkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Nichttragen eines Schutzhelms
  • unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
  • rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer

Ob Grenzgänger für Verkehrsvergehen in Luxemburg belangt werden können, ist noch unklar.
Denn nach deutschem Recht muss die Schuld einem Fahrer nachgewiesen werden, nicht dem Halter.
Die Behörden geben Halterdaten zwar weiter, vollstrecken aber keine Bescheide, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.