Die Inspection du Travail et des Mindes (ITM) hat jüngst darauf hingewiesen, dass die Entsendemeldepflichten und die Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften auf die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr vorübergehend ausgesetzt werden.

Zwar würden die Bestimmungen zur Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Prinzip auch für den grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr gelten, d.h. für Kabotage innerhalb von Luxemburg sowie den grenzüberschreitenden Verkehr von oder nach Luxemburg.

EU berät über neue Richtlinie

Aktuell, würden jedoch die Entsendemeldepflichten und die Prüfung der Einhaltung der luxemburgischen Mindestlohnvorschriften auf die entsandten Fahrer im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr ausgesetzt, da man zunächst das Ergebnis der Diskussion des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Festlegung spezifischer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor abwarten wolle, der derzeit auf europäischer Ebene beraten wird.

Die oben genannten Bestimmungen zur Entsendung (Entsendemitteilung, Mindestlohnvorschriften) werden bis zur Umsetzung der spezifischen Regeln für die Entsendung im Straßenverkehrssektor ins nationale Recht ausgesetzt. (Quelle: EIC Trier)

Weitere Informationen zum Thema Entsendung im Transportgewerbe erteilt die Inspection du Travail et des Mines, Tel.: 00352/ 247 76100, E-Mail: [email protected]