In Luxemburg und Deutschland gelten unterschiedliche Gesetze für Winterreifen.

Besteht in Luxemburg eine Winterreifenpflicht?

Die Antwort lautet: Ja! Sobald sich die Wetterbedingungen verschlechtern, sollten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen ausstatten. Es gibt kein genaues Datum.

Winterreifen werden nämlich bei Glatteis, festgefahrenem oder schmelzendem Schnee, Eisplatten oder auch Reifglätte zur Pflicht.
Um gefährliche Situationen zu vermeiden: “Wenn die Temperatur unter 7 °C fällt, ist es Zeit für Ihre Winterreifen !”.

Welche Fahrzeuge sind in Luxemburg von der Winterreifenpflicht betroffen?

Alle Fahrzeuge, die auf luxemburgischem Gebiet unterwegs sind, müssen mit Winterreifen ausgestattet sein (Einwohner, Grenzgänger, Ausländer oder Transitreisende). Geparkte Fahrzeuge sind nicht betroffen.

Ausnahmen:  Mopeds, Motorräder, Dreiräder, Leicht- und Vierräder, Traktoren und selbstfahrende Maschinen müssen bei winterlichen Bedingungen nicht mit Winterreifen ausgerüstet sein. Das gleiche gilt für Sonderfahrzeuge, die keine Wohnmobile sind, d. h. Fahrzeuge der Armee, der großherzoglichen Polizei, der Zoll- und Akzisenverwaltung, der Rettungsdienste sowie der kommunalen Feuerwehr- und Wasserrettungsdienste.

Wenn auf dem Bürgersteig Schnee liegt, aber nicht auf der Straße, muss man dann in Luxemburg Winterreifen aufziehen?

Nein Die Regel gilt nur in Bezug auf den Zustand der Fahrbahn. Wenn diese gut geräumt ist und keine Rückstände von Schnee, Eis oder Reif aufweist, dann ist es möglich, ohne Winterreifen zu fahren.

Kann man in Luxemburg mit Ganzjahresreifen fahren?

Ja, vorausgesetzt, sie enthalten die Bezeichnung M+S; M.S. ; M&S ; oder eine Flocke.
Die Abkürzung “M” bezieht sich auf “mud” (Schlamm) und “S” auf “snow” (Schnee).

Kann man mit zwei Sommer- und zwei Winterreifen fahren?

Nein, diese Hybridlösung wird nicht geduldet.

Wie hoch ist das Bußgeld in Luxemburg?

Ihnen droht ein Bußgeld von 74 Euro, wenn Ihr Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet ist, obwohl die Wetterbedingungen dies erfordern.

Besteht in Luxemburg eine Winterreifenpflicht?

Ja, seit dem Gesetz von 2010 ist es bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Frost Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Es gibt kein genaues Datum.

Welche Reifen sind in Deutschland erlaubt?

Alle Winterreifen, die ein Schneeflocken-Piktogramm haben, werden geduldet. Aber Achtung: “M+S”-Reifen werden bis zum 30. September 2024 akzeptiert, sofern sie nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Das Alter von Reifen kann man an der DOT-Kennzeichnung erkennen, einem ovalen Kreis mit vier Ziffern.

Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm haben und an dem sogenannten Alpine-Symbol erkennbar sein, einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, das auf dem Reifen aufgedruckt ist.

Ausnahmen:  In Deutschland fallen einige Fahrzeuge nicht unter das Winterreifengesetz, wie z. B. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Motorräder), Gabelstapler, motorisierte Patientenlifter oder auch Rettungsfahrzeuge. Diese Ausnahme gilt auch für Fahrzeuge, die keine existierenden Winterreifen haben, die ihrem Format entsprechen. In diesen Sonderfällen sollten Sie dennoch einige Regeln für das Fahren im Winter beachten, wie z. B. einen ausreichenden Abstand zum Vordermann halten und mit maximal 50 km/h fahren.

Die Geldstrafe liegt zwischen 60 € und 120 € für den Fahrer und 75 € für den Besitzer.

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