Praxisgebühr: Patienten müssen nicht mehr zehn Euro pro Quartal für Arztbesuche zahlen. Ärzte und Krankenkassen haben weniger bürokratischen Aufwand. Den Kassen soll der Ausfall von zwei Milliarden Euro im Jahr durch Geld aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

Rentenversicherung: Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Niedriger lag der Satz zuletzt vor 18 Jahren. Einem Durchschnittsverdiener bringt das etwa acht bis neun Euro mehr Lohn im Monat.

Rentensteuer: Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen – statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet. Parallel dazu steigt für diejenigen, die 2013 in den Ruhestand gehen, der Anteil der Rente, die zu versteuern ist, auf 66 Prozent.

Pflegeversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte zahlen mehr für die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Dafür gibt es etwas höhere Leistungen für Demenzkranke. Werden sie zu Hause betreut und sind sie noch in keiner Pflegestufe, haben sie erstmals Anspruch auf 120 Euro monatlich. Oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro. Auch in Stufe I und II gibt’s Erhöhungen. Der Abschluss privater Pflegezusatzversicherungen wird steuerlich gefördert.

Minijobs: Statt 400 dürfen ab Januar monatlich 450 Euro steuerfrei verdient werden. Wer 2013 neu einen Minijob aufnimmt oder erstmals über 400 Euro verdient, ist automatisch rentenbeitragspflichtig. Das kostet ihn bei vollen 450 Euro Verdienst 17,55 Euro pro Monat. Dafür hat er die Vorteile der Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente oder Reha-Maßnahmen. Die spätere Rente erhöht sich um etwa 4,50 Euro monatlich. Wer das nicht will, muss eine Befreiung beantragen. Für Midijobber steigt die Verdienstgrenze um 50 auf 850 Euro.

Hartz IV: Die sechs Millionen Empfänger bekommen 2013 monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro, für Partner um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro, für Kinder von 7 bis 14 Jahren auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 auf 289 Euro.

Übungsleiter: Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 2100 auf 2400 Euro. Zudem steigt die „Ehrenamtspauschale“ um 220 auf 720 Euro.

Elterngeld: Es richtet sich 2013 nach der Steuerklasse, die das Ehepaar mindestens sieben von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes hatte. Die Leistung wird zudem nicht mehr vom Netto, sondern anhand des Bruttolohns berechnet. Verpassen werdende Eltern in den ersten Schwangerschaftswochen die wichtige Weichenstellung, bringt ihnen die Neuregelung Nachteile von 100 Euro und mehr im Monat.

Betreuungsgeld: Ab August 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag Anspruch auf Betreuung in der Kita oder bei einer Tagesmutter. Außerdem kommt dann das Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro für Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder zu Hause betreuen möchten. Ab dem 1. August 2014 sollen 150 Euro pro Monat gezahlt werden.

Elektroautos: Die Vergünstigungen werden ausgeweitet. Elektrofahrzeuge rollen zehn statt fünf Jahre Kfz-steuerfrei. Gelten soll die Neuregelung für Zulassungen zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015.

Führerschein: Ab 19. Januar 2013 wird der EU-Führerschein im Scheckkartenformat in Deutschland Pflicht. Alte Ausweise bleiben bis 19.1.2033 gültig. Sie können freiwillig getauscht werden.

Rundfunkbeitrag: Aus der alten GEZ-Gebühr wird der Rundfunkbeitrag. Zahlen muss sie jeder Haushalt, auch wenn er gar kein Radio oder Fernsehgerät besitzt. Pro Wohnung wird ein voller Beitrag Pflicht, egal, wie viele Menschen dort leben und wie viele Geräte sie nutzen. Besitzer von Zweitwohnungen wie Feriendomizilen werden zweimal zur Kasse gebeten, WG-Bewohner können sparen. Am Beitrag von 17,98 Euro im Monat ändert sich nichts. Schwerbehinderte mit „RF“ im Ausweis zahlen 5,99 Euro. Wer Hartz IV oder Grundsicherung im Alter bekommt, kann sich ganz befreien lassen, ebenso Taubblinde und Bafög-Bezieher.

Briefporto: Postkunden zahlen für den Standardbrief ab Januar 58 statt bisher 55 Cent. Wer alte Bestände aufbrauchen will, kann 3-Cent-Ergänzungsmarken kaufen. Der Maxibrief wird um 20 Cent teurer und kostet dann 2,40 Euro. Büchersendungen kosten dann 1,00 Euro und 1,65 Euro.

Fernbusse: Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche „Greyhounds“ jetzt endlich freie Fahrt. Die Fernbusse dürfen auf Strecken, die länger als 50 Kilometer sind, regelmäßigen Linienverkehr zu günstigen Preisen anbieten.