Verbraucher und Unternehmen sollen künftig Schulden innerhalb der Europäischen Union leichter eintreiben können. Die EU-Kommission legte am Montag in Brüssel einen Gesetzesvorschlag vor, der eine EU-weite Regelung für eine vorläufige Kontenpfändung vorsieht. Dadurch soll der ausstehende Forderungsbetrag bis zu einem Gerichtsbeschluss auf dem Konto des Schuldners blockiert werden können, damit dieser das Geld nicht beiseite schaffen kann. Die EU-Kommission will damit etwa Verbraucher unterstützen, die über das Internet Produkte in einem anderen EU-Land bestellt und bezahlt haben, aber nie beliefert wurden. Auch ausstehende Unterhaltszahlungen eines im Ausland lebenden Elternteils sollen so leichter eingetrieben werden können.

Vor allem richtet sich der Gesetzesvorschlag nach den Worten von EU-Justizkommissarin Viviane Reding aber an kleine und mittlere Unternehmen. Als Beispiel nennt sie ein kleines italienisches Käseunternehmen, das einen Tiefkühlpizza-Hersteller in Frankreich mit Mozzarella beliefert, aber auf unbeglichenen Rechnungen sitzen bleibt. Rund eine Million kleinere Unternehmen haben der Kommission zufolge Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. Demnach schreiben sie jährlich rund 600 Millionen Euro ab, weil sich die Unternehmen nicht auf kostspielige, undurchsichtige Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern einlassen wollen.

Bislang bestehen für solche Fälle in jedem der 27 EU-Mitgliedsländer unterschiedliche Regelungen. Der Vorschlag für eine EU-weite Bestimmung soll als Angebot neben den nationalen Bestimmungen bestehen. “Wir müssen dafür sorgen, dass Forderungen im Ausland genauso einfach eingetrieben werden können wie im Inland”, erklärte Reding. EU-Länder und das Europaparlament müssen dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen.