Verbraucher in der Europäischen Union sollen in Zukunft leichter und sicherer über das Internet einkaufen können. Die Kunden sollen sich dazu – auch beim Onlineshopping im EU-Ausland – für ein einheitliches EU-Kaufrecht entscheiden können, wie die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel vorschlug. Bei deutschen Verbraucherschützern stießen die Vorschläge allerdings auf deutliche Kritik.

Das Misstrauen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Geschäften ist der EU-Kommission zufolge groß: In einer Umfrage beklagten demnach 44 Prozent der Befragten, dass sie unsicher über die ihnen zustehenden Rechte sind und deswegen keine Produkte aus anderen EU-Ländern kaufen. Durch das einheitliche Kaufrecht will Brüssel nun ein “verlässliches Gütezeichen” schaffen, erklärte EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

Die Pläne für ein EU-weit einheitliches Recht böten Verbrauchern “beispielsweise die freie Wahl zwischen verschiedenen Abhilfemöglichkeiten, wenn sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben – und dies noch Monate nach dem Kauf”, erläuterte Reding. Der unzufriedene Käufer könnte demnach den Vertrag kündigen, auf Ersatz oder Reparatur zu pochen oder einen Preisnachlass verlangen. Solche Möglichkeiten haben Verbraucher demnach bislang erst in fünf der 27 EU-Länder – Deutschland ist nicht darunter.

Auch die Informationen für Kunden sollen den EU-Plänen zufolge verbessert werden, indem sie ein Informationsblatt in ihrer Sprache bekommen müssen, “das sie unmissverständlich über ihre Rechte aufklärt”. Der Anwendung des einheitlichen EU-Rechts müssten die Kunden ausdrücklich zustimmen. Denn die 27 nationalen Regelungen bestehen weiter und können ebenfalls angewendet werden.

Profitieren sollen die Kunden von den neuen Regelungen auch, weil die Auswahl nach Ansicht der EU-Kommission steigt und den Verbrauchern niedrigere Preise in anderen Ländern nicht mehr vorenthalten würden. Einen Nutzen sieht die Brüsseler Behörde in ihren Plänen zudem für Unternehmen: Onlinehändlern entgehen nach Angaben Redings derzeit mindestens 26 Milliarden Euro, weil sie auf grenzübergreifende Geschäfte verzichteten. Vor allem für kleinere Unternehmen sei der Verkauf im Ausland derzeit häufig zu kompliziert.

Die Kommission muss ihre Pläne nun mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandeln. Die Europaabgeordneten hätten allerdings bereits “mit überwältigender Mehrheit” ihre Unterstützung signalisiert.

Verbraucherschützer lehnten die Vorschläge aus Brüssel allerdings rundweg ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnte, die Vorschläge der EU-Kommission machten Europa komplizierter und führten zu einem “zivilrechtlichen Abenteuer zum Schaden der Verbraucher”. Ein EU-einheitliches Recht bei Onlineeinkäufen bringe keinen Mehrwert für Verbraucher und verkompliziere die Rechtslage lediglich.

Bislang seien die Verbraucherrechte bei grenzüberschreitendem Onlineshopping erfreulich einfach geregelt, hob der vzbv hervor: Es gelte das Vertragsrecht im Land des Einkäufers, nicht des Anbieters. Mit der von Reding vorgeschlagenen Regelung hingegen müssten Online-Kunden auch die EU-weit gültigen Regeln kennen. Zudem müssten sie jeweils dokumentieren, welchen Onlinekauf sie nach nationalem Recht und welchen Einkauf sie nach EU-Regeln getätigt hätten.