Luxemburger Studienbeihilfe ist auch den Kindern der Grenzgänger zu zahlen
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 20/06/2013 um 00:06
Ziel der luxemburgischen Maßnahme war, die Zahl der luxemburgischen Hochschulabgänger zu erhöhen. Laut Gerichtsurteil ist dieses Ziel auch mit anderen Maßnahmen zu erreichen. Das Wohnsitzerfordernis als Zeichen der tatsächlichen Verbundenheit mit Luxemburg stellt eine mittelbare Diskriminierung dar, die nicht durch Haushaltserwägungen gerechtfertigt ist. „ Das Unionsrecht verlange von Mitgliedstaaten, dass sie Wanderarbeitnehmern die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen gewähren wie inländischen Arbeitnehmern“, so die Pressemitteilung Nr. 74 des Europäischen Gerichtshof der Europäischen Union vom 20. Juni 2013. Dieses vom luxemburgischen Gesetzgeber verfolgte Ziel, das Hochschulstudium zu fördern und den Anteil der in Luxemburg ansässigen Personen mit Hochschulabschluss wesentlich zu erhöhen, ist mit weniger einschränkenden Maßnahmen erreichbar.
Eine Maßnahme, um einen befürchteten „Stipendientourismus“ zu vermeiden und die geförderten Studierenden zu einer Arbeitsaufnahme in Luxemburg zu bewegen, kann z. Bsp. die Gewährung der Studienbeihilfe als Darlehen, die Rückzahlungsmodalitäten oder auch die Bedingung, dass ein Elternteil für eine bestimmte Mindestzeit in Luxemburg arbeitet, sein.
Quelle:Curia Pressemitteilung Nr 74/13 vom 20.06.2013
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ohnee - bei dir hat das Bildungssytem versagt, ansonsten wuerdest du verstehen woraus sich ein Staatshaushalt zusammen setzt und du würdest verstehen wo Luxembourg dran wäre ohne uns Grenzgaenger. Teilen zu müssen scheint dir auch nicht zu gefallen, solche Menschen nennt man nach dem Duden übrigens Egoist bzw asozial und nach der Bibel unchristlich. Such dir selbst aus was passt.
du nervst......
Ohnee
Es gibt doch bestimmt viele Möglichkeiten die Gesetze so zu ändern oder zu umgehen, dass wir nicht auch noch die Studien der nicht in Luxemburg ansässigen zahlen müssen. Die Kinder der in Luxemburg arbeitenden Eltern haben nicht das geringste mit Luxemburg zu tun, und haben somit auch kein Recht auf finanzielle Unterstützung.