Die schweizer Großbang UBS muss mit weiteren Klagen rechnen – auch in Luxemburg

Die Klage der US-Aktionäre sei bereits im Januar im Namen aller Personen und Firmen deponiert worden, “die zwischen dem 4. Mai 2004 und dem 26. Januar 2009 Aktien der UBS direkt gekauft oder auf andern Wegen erworben haben”, teilte das Anwaltsbüro von Howard G. Smith mit.

Die Anteilsscheine der Grossbank legten während der ersten drei Jahre – bis April 2007 – rund 80 Prozent zu, um dann bis Januar 2009 den Wertzuwachs wieder einzubüssen.

Die Klage geht in erster Linie auf die Pensionskasse der städtischen Angestellten von New Orleans zurück, wie das Anwaltsbüro weiter schreibt. Gemäss den Klägern habe die UBS ihre Aktien mit unlauteren Argumenten beworben.

Die Grossbank habe die von ihr verwalteten Kundengelder – ein wichtiges Argument für Investoren – nur deshalb steigern können, weil sie reiche US-Bürger zur Steuerhinterziehung ermuntert habe, heisst es in der Klageschrift.

Luxemburg: Aufsichtspflicht nicht erfüllt

In Luxemburg wurden derweil im Zusammenhang mit dem Fall Madoff zwei Zivilklagen gegen die UBS eingereicht, wie die Anwälte der Kläger in Paris bestätigten. Die luxemburgische Tochter der Schweizer Grossbank habe ihre Aufsichtspflichten nicht erfüllt, lautet der Vorwurf.

Die Bank habe sich damit zufrieden gegeben, Kommissionen zu beziehen, hiess es weiter. Eine der Klagen reichte die Anwältin Isabelle Wekstein ein. Sie vertritt Gesellschaften und Einzelpersonen, die sich als Opfer des US-Betrügers Bernard Madoff sehen.

Die Verhandlung im Zivilprozess ist auf den 24. April angesetzt, erklärte Anwältin Wekstein. Sie verlangt namens der Kläger die Rückerstattung der verlorenen Gelder samt Zinsen und Schadensersatz.