Luxemburgs Parlament hat in dieser Woche die Reform des Elternurlaubes (Congé parental) verabschiedet.
Dabei gab es 37 Ja-Stimmen und 23 Enthaltungen.

Bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres können Eltern von der neuen, deutlich flexibleren Regelung profitieren.

Bislang konnten Eltern entweder sechs Monate in Vollzeit, oder, mit Zustimmung des Arbeitgebers, 12 Monate in Teilzeit Elternurlaub nehmen.
Dafür gab es pauschal 1.778 Euro (Vollzeit) oder 889 Euro (Teilzeit) Elterngeld.

In Zukunft wird die Höhe des Elterngeldes Gehaltsabhängig sein, es gibt also ein Ersatzeinkommen (revenu de remplacement).
Dabei soll der Mindestsatz der monatlichen Zahlung in jedem Fall nicht unter dem Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter liegen, was derzeit 1.922 Euro entspricht.
Eine Obergrenze wird es auch geben, sie liegt bei 3.200 Euro brutto.
Als Eratzeinkommen werden vom neuen Elterngeld entsprechend auch Sozialleistungen abgezogen.
Bei Teilzeitarbeit gibt es den Betrag anteilig.

Eines der Elternteile muss den Elternurlaub nach wie vor im Anschluss an den Mutterschutz nehmen.
Das zweite Elternzeil hat dafür nun bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes Zeit.
Neu ist auch, dass beide Eltern in Zukunft gleichzeitig in Elternzeit gehen können.

Weiterhin können Eltern in Zukunft zwischen folgenden Modellen wählen:

  • vier oder sechs Monate Elternurlaub in Vollzeit;
  • acht oder zwölf Monate Elternurlaub in Teilzeit;
  • ein Tag Elternzeit pro Woche und das während 20 Monaten;
  • vier einzelne Monate Elternzeit innerhalb von 20 Monaten

Auch Azubis können einen Elternurlaub von sechs Monaten beantragen.