Sparer künftig besser bei Bankpleiten geschützt

Das Geld von Sparern ist bei der Pleite einer Bank künftig deutlich besser geschützt. Der Bundesrat stimmte in Berlin der Erhöhung der gesetzlichen Einlagensicherung zu. Demnach garantieren die Entschädigungseinrichtungen ab Juli Einlagen wie Sparguthaben, Tages- oder Festgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro. Ab 2011 ist sogar eine Haftungsgrenze von 100.000 Euro vorgesehen. Bislang erstatten die Entschädigungseinrichtungen höchstens 20.000 Euro. Ein Zehntel des Verlustes bei einer Pleite trägt der Sparer bis heute noch selbst. Mit der Gesetzesänderung wird dieser Selbstbehalt abgeschafft. Bankkunden bekommen bei der Pleite ihres Kreditinstituts ihr Geld demnach in Zukunft in voller Höhe erstattet und nicht nur zu 90 Prozent. Daneben soll das Geld im Entschädigungsfall künftig auch deutlich schneller an die Verbraucher zurückfließen. Hatten die Entschädigungseinrichtungen bislang bis zu drei Monate Zeit, müssen sie das Guthaben in Zukunft innerhalb von allerhöchstens 30 Tagen überweisen. Mit der Überarbeitung der Einlagensicherung setzt der Bund EU-Recht um. Die gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen sind nur ein Teil der Einlagensicherung in Deutschland. Im Falle einer Bankpleite haften freiwillige Sicherungsfonds der Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken für Beträge, die über die Pflichtsicherung hinausgehen. Unter die Einlagensicherung fallen Sparbücher und Sparbriefe sowie Giro-, Tages- und Festgeldkonten. Aktien oder Fondsanteile werden von einer Bankpleite nicht berührt. Die Bank verwaltet die Papiere nur, sie bleiben aber Eigentum des Kunden. Zertifikate sind bei einer Bankpleite hingegen meist nicht abgesichert.