Der Generalanwalt des  Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Paolo Mengozzi, ist der Ansicht, Luxemburg dürfe sein Studienbeihilfegesetz an eine Wohnklausel knüpfen.
Das machte er am Donnerstag bei seinem Schlussantrag zum Rechtsstreit über die Studiengebühren deutlich.
Demnach werde die luxemburgische Gesetzgebung respektiert, weil die Studienbeihilfen an Luxemburger und ausländische Studenten ausgezahlt würden, wenn sie in Luxemburg leben.
Im Sommer müssen nun die Richter des EuGH ihr Urteil fällen – ein Datum der Urteilsverkündung ist aber noch nicht bekannt.

In den letzten Monaten waren beim Verwaltungsgericht in Luxemburg immer wieder Klagen von Pendlern gegen die neue Handhabung der Studienbeihilfen im Grossherzogtum eingegangen.
Viele Grenzgänger sind nicht damit einverstanden, dass ihre Kinder keine finanziellen Hilfen bekämen, weil sie nicht in Luxemburg leben würden – obwohl sie genausoviele Steuern zahlen würden. Unterstützt werden die Grenzgänger dabei von den luxemburgischen Gewerkschaften, die in dem Gesetz ganz klar eine Benachteiligung der Pendler sehen.

Luxemburgs Hochschulminister François Biltgen hatte diese Kritik in der Vergangenheit stets zurückgewiesen.
Er betonte stets, dass es sich bei der Förderung nicht um eine soziale, sondern um eine bildungspolitische Maßnahme handele.
Pro Studienjahr erhält ein Luxemburger Student immerhin bis zu 13.000 Euro an Beihilfen.
Gleichzeitig wird seit dem 1. Oktober 2010 das Kindergeld, auf welches Grenzgänger Anspruch haben, nur noch bis zum 18. Lebensjahr gezahlt.

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