Der Beitragssatz soll um 0,3 %-Punkte erhöht werden. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeiotgeber jeweils die Hälfte, also für jeden der beiden ist das 1,5 %.

Die Krankenversicherung wird anhand von Beiträgen der versicherten Arbeitnehmer und der Arbeitgeber und einer Beteiligung des Staates (37 % der Kosten) finanziert. Die Beiträge werden auf Grundlage des Lohns oder des Gehalts, des Erwerbseinkommens oder der Einkommensersatzleistungen aus der Sozialversicherung erhoben. Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen allein für ihre Beiträge aufkommen. Der bisherige Beitragssatz zur Krankenversicherung beläuft sich auf 5,1 %.

Außerdem werden verschiedene Leistungen beschnitten:

  • Die Kostenübernahme für die Fahrt zum behandelnden Arzt wird abgeschafft.
  • Die Selbstbeteiligung für Krankenhausaufenthalt wird von 9,54 € âuf 11,45 € pro Tag heraufgesetzt.
  • Die Kostenübernahme bei Analyseleistungen wird beschnitten.

Der Gesundheitsminister hat sich für diese moderate Beitragserhöhung entschieden, weil er das prognostizierte Loch von 100 Millionen Euro noch mit einer Reihe anderer Einsparmaßnahmen (auf organisatorischem Niveau) zu schließen hofft.

Die Arbeitgeber sehen wie gewöhnlich den Standort Luxemburg in Gefahr.