Neue Bedingungen zur Zulassung als “expert-comptabale” nach dem Gesetz
vom 9. Juli 2004, in Abänderung des Gesetzes vom 28. Dezember 1988 betreffend
das Niederlassungsrecht, veröffentlicht im Mémorial am 11. August.

Der Test geht über die Kenntnisse betreffend die Luxemburger Eigenheiten
von Steuer-, Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht sowie den Standeskodex (“déontologie”).

Solange die Modalitäten des Tests noch nicht konkret feststehen, werden ab
sofort keine weiteren Zulassungen mehr möglich sein.

Für Carlo Damgé, Präsident des OEC (Ordre des experts-comptables)
ist dies, (wie man heutzutage so schön sagt) ein Schritt in die richtige
Richtung, aber nicht ausreichend.

Die eigenen Reihen sauber halten

Um den Beruf aufzuwerten, sei es notwendig, die bislang geforderte Universitätsausbildung
von 3 auf 4 oder gar auf 5 Jahre anzuheben. Auch das Berufspraktikum bei einem
etablierten Expert-comptable sollte von bislang 1 Jahr auf 3 Jahre ausgedehnt
werden.

Der o.g. Test wurde vom OEC auch gefordert, gerade weil von den 510 Experts-comptables
im Großherzogtum nur 1/3 Luxemburger sind).

Der OEC würde es auch vorziehen, statt dem Mittelstandsministerium dem Justizministerium
unterstellt zu sein – so wie die Wirtschaftsprüfer (“réviseurs
d’entreprises, IRE”).

Ein Dorn im Auge des OEC ist auch die ubiquitäre Verwendung des Begriffes
“fiduciaire” hierzulande, und zwar ohne genaue Nennung der Tätigkeit,
die hier ausgeübt wird. Wenn schon, dann “fiduciaire de révisieurs
d’entreprises”, “d’experts-comptables” oder “de
comptables”).

Bei den simplen „comptables“ ist die Berufsbezeichnung bzw. das Berufsbild
noch nicht reglementiert.

O welche Freiheit!

Quelle:
Jean-Michel Gaudron, “Un premier pas. L’accès à la
profession d’expert-comptable est, désormais, soumis à un
test d’aptitude. Une première étape dans la volonté
d’une plus grande valorisation du metier”, paperJam, sept.oct 2004,
p. 94, www.paperjam.lu