Wer ist zu einer jährlichen Steuererklärung gesetzlich verpflichtet?

  • sein in Luxemburg steuerpflichtiges Jahreseinkommen überschreitet 100.000 Euro;
  • es werden gleichzeitig mehrere verschiedene in Luxemburg steuerpflichtige Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit bzw. Renten/Pensionen bezogen, die dem Quellensteuerabzug unterliegen, und das in Luxemburg steuerpflichtige Einkommen beträgt mehr als 36.000 Euro bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. mehr als 30.000 Euro bei Steuerklasse 1A (Beispiele: Ein Steuerpflichtiger ist in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt, ein Renten-/Pensionsempfänger bezieht mehrere Renten/Pensionen, eine Person befindet sich in einem Arbeitsverhältnis und bezieht daneben eine Rente/Pension, verheiratete und zusammenveranlagte Steuerpflichtige erhalten beide Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bzw. Renten-/Pensionseinkünfte, ein Ehepaar, bei dem ein Ehepartner berufstätig ist und der andere eine Rente/Pension bezieht, usw.);
  • das nicht dem Quellenabzug unterliegende luxemburgische Einkommen (wie etwa Einkünfte von einem ausländischen Arbeitgeber, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus der Vermietung inländischer Immobilien, usw.) überschreitet 600 Euro;
  • das steuerpflichtige luxemburgische Einkommen umfasst, neben weiteren beruflichen Einkünften, mehr als 1.500 Euro an Tantiemen pro Jahr;
  • das luxemburgische Einkommen besteht ausschließlich aus Tantiemen, deren Bruttobetrag 100.000 Euro pro Jahr überschreitet;
  • der Steuerpflichtige wird von der Steuerverwaltung aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Quelle: Guichet

  
Nichtansässige mit Wohnsitz in Deutschland, haben ihre luxemburgische Einkommensteuererklärung abzugeben bei der:

Administration des Contribution Directes
Bureau Luxembourg Z
2, rue de la Gare
L-5540 Remich

 

Liegt keine Pflichtveranlagung vor, kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine freiwillige Veranlagung gestellt werden.

Diese geht an:

Administration des Contribution Directes
RTS Non-Résidents
5, rue de Hollerich
L-2982 Luxembourg 

Zum Formular 100D für die Einkommensteuererklärung 2014 geht es hier als PDF-Download.

Weitere Steuerformulare stehen hier als Download bereit.