Kein Parkplatz für Grenzgänger!
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 19/10/2004 um 00:10
Wenn ein Unternehmen im Großherzogtum einen Grenzgänger engagiert,
dann wird kein Gedanke daran verschwendet, wie dieser den täglichen Arbeitsweg
bewältigen soll. Die Kernfrage ist seine Arbeitskraft und Qualifikation,
die pünktlich abrufbereit zur Verfügung stehen soll. Wie der Kerl das
macht, ist seine Sache.
Dummer Weise ist das Verkehrsmittel der Wahl für den Grenzgänger zum
größten teil das Auto, zumindest bis zum nächsten Anschluss an
den öffentlichen Nahverkehr. Und wenn der Grenzgänger 8 Stunden in Luxemburg
malocht, dann steht dieses Vehikel eben 8 Stunden herum. Was ein Ärger!
“Den Langzeitparkern soll der Garaus gemacht werden”
So titelt das “Tageblatt” (www.tageblatt.lu)
am 4.10.2004 aus dem Gemeinderat von Bartringen (Bertrange).
“Die Verkehrsreglemente behandelten das Parkingproblem. Es solle kein Parking
résidentiell’ eingeführt werden, sondern Parkingmöglichkeiten
mit eingeschränkter Dauer. So solle Langzeitparkern auf die Pelle gerückt
werden und den Geschäftsleuten im Dorf sowie deren Kunden ordentliche Bedingungen
angeboten werden.
Von Montag bis Samstag, von 8.00 bis 18.00 Uhr, solle das neue Parkreglement gelten.
Die Dauer der Parkzeit soll jeweils eine, zwei oder vier Stunden in den verschiedenen
Straßen betragen. So soll der Dorfkern belebt und die 30 % Langzeitparker
bekämpft werden.”
Gewiss wird der Dorfkern belebt, wenn ein Beschäftigter im jeweiligen Turnus
sein Auto umparken muss.
“Auto-Chaos an St. Matthias”
“Berufspendler zuhauf nutzen den Parkplatz vor der Abtei”, stellt der
“Trierische Volksfreund” (www.intrinet.de)
vom 25./26.9.2004 fest. Sind die Grenzgänger nicht zu loben, die hierher
kommen, um mit dem Bus nach Luxemburg zu ihrem Arbeitsplatz zu fahren?
Nein, denn sie lassen ja dabei ihr Auto in Trier stehen, und dann noch genau vor
einer wunderbar renovierten Abtei. Welch unästhetische Collage! Abt Ansgar
Schmidt leidet nicht nur für seine Besucher, sondern sieht auch noch den
Rastplatz auf dem Pilgerweg nach Santiago de Compostella gestört. Die einen
Zugvögel stören mitunter die anderen, zumal die Frühaufsteher immer
zuerst da sind.
Gottlob hat die Stadt Trier sowieso kein Geld mehr. Für den Dezernenten,
zu einem salomonischen Urteil gezwungen, kommt hier höchstens eine Bewirtschaftung
der Parkstellen in Frage. Denn mit Geld lässt sich für die Stadt alles
regeln. Eine Verlegung der Bushaltestelle ans andere Moselufer schließt
er aus.
“Les frontaliers priés à la caisse”
Das “Tageblatt” vom 19.10.2004 schildert in dankenswerter Ausführlichkeit,
dass in der Stadt Luxemburg Grenzgänger bzw. Fahrer mit ausländischem
Kennzeichen wegen aufgelaufener Strafzettel zur Kasse gebeten werden.
Wer im Ausland wohnt und nicht in flagranti beim Vergehen mit einem Bußgeldbescheid
geahndet wird, muss per Post angelangte Bescheide nicht beantworten oder gar bezahlen.
Wer aber immer wieder ans Ort des Geschehens zurück muss (etwa weil er da
arbeitet), den holt die EDV-gestützte Gerechtigkeit ein.
Bei systematisch durchgeführten Kontrollen in der Stadt wurden jetzt Fahrer
von in Belgien und Frankreich angemeldeten Fahrzeugen für die Parkgebühren
der letzten Monate abkassiert, Beträge zwischen 581 € und 1.408 €.
Diese Aktionen werden in den nächsten Tagen fortgesetzt. Gegebenenfalls kommt
die berühmte “Kralle” zum Einsatz, um das Fahrzeug am Wegfahren
zu hindern.
Wer diesbezüglich eine Frage offen hat, kann sich vertrauensvoll an die Polizei
wenden, Tel. 4997-4771.
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KL1969
Dieses ist wohl kein Problem, was ausschliesslich Grenzgänger (mit ausländischen Kennzeichen), sondern auch die Luxemburger selbst betrifft. Der Unterschied ist vielmehr der, dass die Einheimischen bei Überschreiten der Parkdauer oder sonstigen Verkehrsdelikten im eigenen Land direkt zur Kasse gebeten werden. Doch das kann doch nicht zu der Auffassung führen, dass ein Verstoss gegen die StVO - egal in welcher Form - nur bei im jeweiligen Land des 'Tatortes' angemeldeten Fahrzeugen zu ahnden sei.
Zum anderen kann es kann es auch nicht das Problem des Unternehmers sein, welches Transportmittel die Angestellten zum Erreichen des Arbeitsplatzes wählen. Wenn gerade Arbeitnehmer, die das eigene Fahrzeug aus Bequemlichkeit ausschliesslich dazu benutzen, morgens hin, abends wieder nach Hause fahren und tagsüber das Vehikel ungenutzt stehen lassen, dann stellt sich generell die Frage nach der Notwendigkeit. Muss man wirklich das eigene Fahrzeug benutzen? Wenn ja, ist man bereit, entsprechende Parkgebühren zu bezahlen? Wenn nein, versucht man, das Problem durch Fahrgemeinschaften oder öffentliche Transportmittel zu vermeiden?
Im zweiten Fall ist aber sicherlich nicht der Unternehmer - egal ob in Luxemburg oder in einem anderen Land - verpflichtet, sich darum zu sorgen, dass eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch entsprechende P+R-Parkplätze und ein Transport zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen mit angemessener Fahrtzeit und Verfügbarkeit geschaffen wird, sondern die jeweiligen Länder / Gemeinden.
Dieses Problem betrifft also nicht die Unternhemer oder nur Grenzgänger, sondern wie im Artikel erwähnt Pendler generell.