Anders als in den Nachbarnländern gibt es in Luxemburg keine gesetzliche
Pflicht, in Gebäuden Vorbeugemaßnahmen gegen mögliche Krankheitsherde
zu treffen oder die potentiellen Verbreitungssysteme periodisch zu testen.

Bei einem Verdacht wird das Gesundheitsministerium tätig. Im Klartext heißt
das, dass man mit einem herkömmlichen Test nach einer Woche Bescheid weiß.

Die Ansteckung erfolgt durch Einatmen von Wassertröpfchen, etwa im Bad oder
druch Klimaanlagen, und führt nach ca. 10 Tagen zu Fieber, Kopfschmerzen,
Verdauungs- und Atemproblemen. In kürzester Frist müssen Antibiotika
eingenommen werden. Trotz dessen liegt die Sterblichkeitsrate immer noch bei 15
%.

“Le Jeudi” hat diese Frage jüngst aufgegriffen in einem Interview
mit Frédéric Melchior. Mit ADTLégiotest (Patent von Air Diagnostics
und in Luxemburg von Technoprocess vertrieben) stehe eine geeignete Vorbeugeverfahren
zur Verfügung.

Es habe allerdings den Anschein, als ziehe man es in Luxemburg vor, die betreffenden
Unternehmen nicht zu solchen Maßnahmen zu zwingen.
Man muss also erst einmal abwarten, bis auch hierzulande das Kind in den Brunnen
gefallen ist.

Quelle:
“Trois questions à … Frédéric Melchior”, “Le
Jeudi”, 19.8.2004 (www.le-jeudi.lu)