Es wieder soweit: Luxemburg hat Bauferien.
Das bedeutet für Betriebe im Hoch- und Tiefbau, der Heizung-Lüftung-Sanitär Branchen sowie Betriebe, die an Fassaden arbeiten, wie zum Beispiel Stuckateure, dass keine Arbeiten ausgeführt werden dürfen.

Die Bauferien gelten sowohl für luxemburgische als auch für ausländische Unternehmen, die Arbeiten im Großherzogtum verrichten. Um zu bestimmen welcher Tarifvertrag für jedes Unternehmen anwendbar ist, muss man sich die Beschreibung der erlaubten Tätigkeit der „autorisation d’establissement“, die das Unternehmen vom Mittelstandsministerium erhalten hat, anschauen.

Für folgende Berufsgruppen sind die Bauferien vorgeschrieben:

  • Hoch- und Tiefbauarbeiter (27. Juli bis 19. August)
  • Sanitär-, Klimatechnik – und Heizungsmonteure (30. Juli bis 19. August)
  • Gipser und Fassadenmacher (28. Juli bis 19. August)

Die Tarifverträge folgender Berufsgruppen sehen keine einheitlichen Bauferien vor:

  • Liftbauer
  • Platten- und Fliesenleger
  • Elektriker
  • Schreiner
  • Maler
  • Dachdecker
  • Zimmerleute
  • Spengler und Wärmeisolierer
  • Glaser
Für Reparaturarbeiten in Schulen, Reparatur- und Umbauarbeiten in Fabriken, während dem Stillstand der Produktion, sowie für andere, als dringend anerkannte Arbeiten können von einer Kommission Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Weitere Info´s zu den Bauferien gibt es bei der “Inspection du travail et des mines” oder auch bei der Handwerkskammer Trier unter der Telefonnummer (+49) 651 207107.