Protokoll Steuerchat 10. Juni 2011

(11:00:22) (pendler111): Wo muss das Gehalt in Freistellung nach Kündigung oder Entlassung versteuert werden?
(11:00:37) (steuerlux): Bei Freistellung im Wohnsitzland.
(11:00:43) (steuerlux): Grund: Art 16
(11:00:45) (TOSC): Guten Morgen, wenn die Eltern im laufenden Jahr (ab Okt. 2010) nach D in ein Seniorenheim ziehen müssen und sie bisher ihren Wohnsitz in Lux hatten, muss dann in D für die Renteneinkünfte eine Steuererklärung abgegeben werden? Sind dann die Kosten für das Seniorenheim in D und Lux abzugsfähig, wenn die Eltern diese selbst bezahlen? Vielen Dank.
(11:01:00) ChatBot: (Dude17) betritt den Chat.
(11:01:14) (steuerlux): Die Besteuerung in L ist nur geregelt für Tätigkeiten in L. Die Freistellung ist dann eine sonstige Zahlung.
(11:01:30) (Dude17): Guten Morgen
(11:01:59) (steuerlux): Bei Umzug im laufenden Jahr, wird gequotelt. Bis zum Umzug Rentenbesteuerung und Kosten in L, danach in D.
(11:02:15) (steuerlux): Kosten für Seniorenheim sind nur in Bezug auf ärztliche Versorgung absetzbar.
(11:02:17) (Dude17): Ich wechsle zum 1.7. nach Deutschland (bin bis 30.6. in Lux beschäftigt) und wollte fragen, was ich steuerlich beachten muss. Danke!!!
(11:02:29) ChatBot: (sms4u) betritt den Chat.
(11:02:35) (steuerlux): Ist Dude17 wohnhaft in D?
(11:02:42) (Dude17): ja
(11:03:56) (steuerlux): Also wieder zurück nach D. Kindergeldanträge checken. LUX ist nicht mehr zuständig. Krankenversicherung informieren, dass die Gesundheitskarte nicht mehr gilt. Steuererklärung in D für 2011. Die lux. Einkünfte müssen dort angegeben werden. In LUX lohnt sich Steuererklärung nicht mehr. 90% nicht erfüllt.
(11:03:56) (pendler111): Wie handhabt das FA Trier bereits erfolgte Abfindungszahlungen?
(11:03:57) ChatBot: (catchme) betritt den Chat.
(11:04:06) (viezjupp): Hallo! Habe ich das richtig verstanden, dass nun Urlaubs- und Krankheitstage (Aufenthalt ist dann D oder anderes Drittland im Urlaub) nicht zu den 20 Bagatelltagen zählen (weil sie als unproduktive Tage gelten = nicht zu versteuern in D)?
(11:04:09) ChatBot: (schoko02) betritt den Chat.
(11:04:25) (Dude17): ok. Danke!
(11:04:37) (steuerlux): Derzeit gilt noch dt. Recht bezüglich Abfindungen, solange LUX eine Vereinbarung nicht unterschreibt. Abfindung wird also versteuert, Steuer muß gezahlt werden. Bescheid ist vorläufig.
(11:05:04) (steuerlux): Urlaub und Krankheit zählen nicht zu den 19 Tagen, sonst wäre ja jeder Grenzgänger auch wieder “drin”.
(11:05:27) (TOSC): Sind die Kosten für das Seniorenheim sowohl in D als auch in Lux nur für die ärztliche Versorgung absetzbar oder gibt es dort Unterschiede.
(11:05:32) (steuerlux): Die 20 Tage sind eine alles-oder-nichts-Grenze.
(11:05:56) (sms4u): zu den 19 Tagen: unproduktive Tage (Schulung…etc.) in D zählen aber dazu, oder?
(11:06:20) (steuerlux): Tosc: Soweit ich weiß ist das sogar in beiden Ländern gleich. Denn Wohnen und Essen können grundsätzlich nie abgesetzt werden, auch nicht in LUX.
(11:06:43) (TOSC): Aha danke…
(11:06:54) (steuerlux): Mit der 20-Tage-Grenze ist alles erfaßt. Die Unterscheidung un/-produktiv gibt es also nicht (mehr).
(11:07:20) (steuerlux): Die allermeisten Grenzgänger sind also wieder befreit von der Erklärungspflicht.
(11:07:42) (steuerlux): Es gibt jedoch tatsächlich viele Fälle mit über 20 Tagen.
(11:07:53) (Dude17): Eine Frage hätte ich noch: ich wollte für 2010 meine Versicherungsprämien (Hausrat, priv. Renten, BU, KFZ usw) über Lohsnteuerjahresausgleich geltend machen, allerdings wurde mir der Antrag zurückgeschickt, mit dem Hinweis, ich solle eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hat sich da was geändert?
(11:08:16) (steuerlux): Die Freistellung zählt also auch dazu. Bei Sozialplänen kam es hier ja zu echten Exzessen, die man in D gar nicht kennt. Freistellung 2 Jahre etc.
(11:08:33) (TOSC): Kann man sich als unverheiratetes Paar mit Wohnsitz in D auch pacsen lassen für die Steuererklärung in Lux?  Frau arbeitet in Lux und Mann in D? Oder gibt es hier eine andere Lösung? Danke.
(11:08:34) ChatBot: (meisterdeslich) betritt den Chat.
(11:09:34) (steuerlux): Nein Dude 17. Das Büro RTS ist nur für Lohnsteuerjahresausgleiche zuständig, das ist der einseitige Antrag. Hier können keine Versicherungen geltend gemacht werden. Das ist nur sinnvoll bei Wechsel von D-L oder Heirat im Laufe des Jahres. Ansonsten Büro Y/Z für Einkommensteuererklärung.
(11:09:41) (sms4u): nochmal zur 20-Tage-Grenze: Gilt diese Neuerung auch rückwirkend und wenn ja bis wann (wieviel Jahre zurück)?
(11:09:59) ChatBot: (nordmarc) betritt den Chat.
(11:10:01) (Dude17): ok. Dankeschön!
(11:10:11) ChatBot: (oernie) betritt den Chat.
(11:10:57) ChatBot: (Sofia) betritt den Chat.
(11:11:01) (steuerlux): Unverheiratete müssen in L wohnen und dort das Partneriat beurkunden lassen. Für Grenzgänger geht das nicht. Man müßte also erst mal umziehen, BEIDE! Im übrigen lohnt sich das oft gar nicht, da die Steuer für verheiratete Doppelverdiener gar nicht so weit weg liegt von der Singlebesteuerung.
(11:11:25) (pendler111): Wenn man im Laufe eines Jahres heiratet, dann muss man für das Jahr schon eine (gemeinsame) Steuererklärung abgeben?
(11:11:35) (steuerlux): Die 20-Tage-Grenze gilt für alle noch offenen, also nicht bestandskräftigen Fälle. Also unbegrenzt rückwirkend.
(11:11:49) ChatBot: (Mac) betritt den Chat.
(11:12:48) (steuerlux): Das Partneriat ist sinnvoll bei Homo-Ehen. Deutsche Verträge werden also auch in L anerkannt! Weitere Voraussetzung: Vertrag muß volles Jahr bestanden haben 1.1.-31.12.
(11:13:29) (steuerlux): Ja pendler 111, für das Jahr der Heirat gibt man schon eine gemeinsame Erklärung ab. Gehe davon aus, Du meinst beide arbeiten in LUX
(11:14:14) (pendler111): Ja, beide arbeiten in Lux. Danke für die Antwort. Wer sollte dann welche Steuerklasse wählen?
(11:14:29) ChatBot: (dirkangela) betritt den Chat.
(11:14:43) (steuerlux): Bei den Abfindungen soll ja eine Regelung in der Schublade liegen. Es empfiehlt sich daher, betroffene Steuererklärungen noch so lange wie möglich nicht abzugeben. Denn die Rechtslage ist derzeit eindeutig zugunsten D.
(11:16:04) (steuerlux): Pendler 111. Das kommt auf den Verdienst und den finalen Steuersatz an. Man sollte so wählen, dass die 2. Karte (12%) möglichst die Nachzahlung vermindert.
(11:16:33) (steuerlux): Dazu muß man mal in den Steuertabellen spielen.
(11:17:43) (steuerlux): Die mögliche Abfindungsregel, nämlich anteilig, ist auch noch nicht ausgegoren.
(11:18:06) (steuerlux): Wer also ein Jahr freigestellt war und am 31.12. die Abfindung erhält, muß trotzdem alles in D versteuern.
(11:18:50) (steuerlux): Wer zum 30.4. ausscheidet mit Abfindung ohne deutsche Tage und anschließend im neuen Job in D arbeitet müßte m.E. auch nicht anteilig in D zahlen. Aber hier müssen wir den Text abwarten.
(11:19:36) ChatBot: (Juno1) betritt den Chat.
(11:19:36) (steuerlux): Nach der Verständigungsvereinbarung ist nun aber geregelt, dass Krankheitstage, auch nicht anteilig, nicht in D berücksichtigt werden.
(11:20:16) (steuerlux): Fraglich ist noch, ob echtes Krankengeld der CNS unter Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist. Ich meine NEIN. Das FA JA.
(11:21:02) (Dude17): Nun habe ich 19 Monate in die Luxemburgische Rentenkasse einbezahlt, wechsle ja jetzt nach D. Wird dies wenn ich das Renteneintrittsalter erreicht habe in Deutschland anerkannt? Oder wird es dann eine (sehr kleine) monatliche Zahlung aus Luxemburg geben?
(11:21:14) (steuerlux): Neue Probleme ergeben sich bei den Wartegeldern der Pensionskasse, also Zahlung nach Wiedereingliederungsverfahren bis zur echten Rente. Normalerweise ist das auch eine Rente, die in D versteuert werden muß.
(11:21:37) (pendler111): Als Laie: Welche Steuerkarte sollte dann der AN mit dem (deutlich) höheren Gehalt nehmen? Danke übrigens – dieser Chat ist Tiptop.
(11:21:52) ChatBot:  verlässt den Chat.
(11:22:13) (steuerlux): Dude17, da Du über 12 Monate in L versichert warst, erhälst Du einen eigenen Bescheid aus LUX. Das FA “erkennt” diese Zahlung gerne an, denn Du MUSST sie hier versteuern.
(11:22:56) (Dude17): ok, thanks
(11:23:03) ChatBot: (Luftballon) betritt den Chat.
(11:24:12) (steuerlux): Bei 60000 zu versteuerndem EK ist der Steuersatz bei 2: 10%. Wenn dann noch der Ehegatte dazu verdient, z.B. weitere zu versteuernde 20000 ist der Steuersatz bei 15%.
(11:25:22) (pendler111): Stimmt es, dass ab dem 1. Juli in Deutschland auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen? Was bedeutet das?
(11:25:49) (steuerlux): Wenn der 60000er Ehegatten dann die 12 % Karte nimmt, nähert er sich den 15%. Die Nachzahlung wird geringer. Viele Ehegatten müssen nachzahlen. Das ist schon fast der Normalfall in LUX. Man darf sich also nicht von seinem Netto täuschen lassen. Oft sollte man 200 Euro monatlich zurücklegen, wenn man nicht konkret rechnen kann.
(11:26:52) (steuerlux): Ab dem 1.7. kommt das neue Gesetz: Bislang hatte ein Rentner z.B. 200 Euro aus dt. und 3000 Euro aus lux. Rente. Er zahlte KV nur für die 200 Euro. Damit ist nun Schluß. Der Beitrag wird nun aus 3200 Euro berechnet!
(11:27:27) (steuerlux): Um es zu ergänzen. In diesem Fall hatte der Rentner keine KV in LUX zu zahlen.
(11:28:12) (pendler111): Danke, jetzt habe auch ich es verstanden
(11:28:56) (steuerlux): Interessant ist folgende Konstalltion: Scheidung. Der Grenzgänger hat NIE in D gearbeitet. So was gibt es! Durch die Scheidung erhält er deutsche Rentenansprüche seines Partners, sagen wir mal 30 Euro. Wenn er dann immer noch in D wohnt, wenn die Rente beginnt, muß er die KV auf die LUX Rente und den geringen dt. Betrag zahlen.
(11:29:23) (steuerlux): Man kann auf die dt. Rente NICHT verzichten, um diesem Problem zu entgehen.
(11:29:56) (steuerlux): Das ganze wird also interessant für Scheidungsanwälte und Richter.
(11:30:47) (viezjupp): ist dann die einzige Möglichkeit dem zu entgehen, seinen Wohnsitz nach Lux zu verlegen? Oder muss man sogar lux. Staatsbürger werden?
(11:31:25) (steuerlux): Abfindung: Auch LUX beansprucht immer noch das Besteuerungsrecht an der Abfindung. Dies wird in Arbeitsrechtsverfahren deutlich. Hier kommt es also zu einer echten Doppelbesteuerung. Hier muß man aktuell dann ein Verständigungsverfahren einleiten. Ein Einspruch wäre sinnlos, da die Rechtslage in D klar ist.
(11:32:05) (steuerlux): Umziehen nach LUX löst die Probleme. Wer aber noch sein Haus in D behält oder seine Familien in D läßt und sich nur ein Zimmerchen anmietet, kommt damit nicht durch.
(11:32:10) ChatBot: (Hanna1) betritt den Chat.
(11:33:27) (steuerlux): Man sollte also ausrechnen, ob sich ein Umzug wirklich lohnt. Bei Mehrsteuern für Abfindungen in D über 30000 Euro kommt man schon auf den Gedanken. Ein Single kann das leichter machen, als ein Familienmensch.
(11:35:42) (steuerlux): Scheidung für Grenzgänger: In LUX muß man nicht sofort nach der Trennung die Steuerklasse 1 wählen. Man die 2 noch das ganze Jahr laufen lassen. Das ist in D anders.
(11:35:50) ChatBot: (schreiberlein) betritt den Chat.
(11:36:35) (steuerlux): In LUX kann man Ehegatten – und Kindesunterhalt steuerlich absetzen. Der Kindesunterhalt wird auf der Karte eingetragen, den Ehegattenunterhalt macht man in der Steuererklärung geltend.
(11:37:16) (steuerlux): Allerdings gibt es die Höchstgrenze bei Kindesunterhalt von 290 Euro mtl.
(11:37:24) ChatBot: (brandnew) betritt den Chat.
(11:37:32) (schreiberlein): Ein Bekannter hat vor einigen Wochen eine AUfforderung vom FA bekommen für einen Steuerbescheid. Wir dem jetzt noch nachgegangen?
(11:37:55) (steuerlux): Eine Aufforderung zu Abgabe einer Steuererklärung?
(11:38:00) (schreiberlein): Und gibt es jetzt überhaut noch produktive und unproduktive Tage? Wie wird da unterschieden?
(11:38:28) (steuerlux): Siehe oben. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen un-/produktiven Tagen
(11:38:40) (schreiberlein): Hatte ich vielleicht auch falsch verstanden- war irgendwas vorläufiges
(11:39:00) ChatBot: (Maisy) betritt den Chat.
(11:39:52) (steuerlux): Schreiberlein: Aha, er hat einen vorläufigen Steuerbescheid erhalten. Ja, die Steuerbescheide tragen derzeit noch diesen Vermerk. Sie werden jetzt geändert aufgrund der Verständigungsvereinbarung. Wer also 15 Tage in D versteuert hatte, erhält die Steuern wieder zurück. Wer außerdem die Erstattung in L erhalten hatte, muß diese wieder zurückzahlen.
(11:40:01) ChatBot: (franz6) betritt den Chat.
(11:40:10) (steuerlux): Da kommt noch eine Menge Arbeit auf die Finanzmäter zu, auch die lux.
(11:41:10) (pendler111): Muss man eigentlich grundsätzlich bei Mieteinnahmen in D eine Steuererklärung machen? Oder nur ab einem best. Betrag?
(11:41:16) (steuerlux): Das ist die aktuelle Arbeit: Vorläufigen Bescheide checken, ob die Tage unter 20 waren. Wegen der Abfindung bleibt der Bescheid vorläufig, da ja die Konsultationsverhandlungen noch weiterlaufen.
(11:41:42) (franz6): Mieteinnahmen sind Einnahmen – also Steuererklärung in D
(11:42:07) (steuerlux): Grundsätzlich muß man eine Steuererklärung ab Einnahmen von 410 Euro / Jahr abgeben. Wenn dann keine Steuerschuld entsteht und dies voraussichtlich so bleibt, kann man beim FA fragen, ob man Entbunden werden kann.
(11:42:29) ChatBot: (kleesi) betritt den Chat.
(11:43:00) (steuerlux): Viele Grenzgänger geben Verluste aus Vermietung in L an. Sie müssen dann aber auch später auch Gewinne angeben.
(11:43:42) (franz6): was ist mit Freistellung von der Arbeit? Abfindungen werden mit der 20-Tage-Regelung versteuert oder eben nicht. Aber wird hier auch zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden? Sprich, wenn man vom AG freigestellt wird, jedoch weiterhin Gehalt bis zum Ende des Arbeitsvertrages/Kündigungsfrist bezieht? Hier kann der AG ja jederzeit den AN wieder ins Büro bestellen…
(11:45:43) (steuerlux): Franz6: Die Abfindung hat mit der 20 Tage-Regel erstmal nichts zu tun. Sie wird derzeit VOLL in D besteuert. Die Freistellung wird ja monatlich abgerechnet. Wer beweisen kann, dass er zwischendurch gearbeitet hat, muß dann diese Tage nicht in D versteuern.
(11:46:14) (steuerlux): Die Gewerkschaften werden ihre Praxis der Sozialpläne nun bestimmt den Steuerregeln anpassen. Lange Freistellungszeiten wird es wohl nicht mehr geben.
(11:47:28) (steuerlux): Es wird sich also vieles verändern bei Kündigungen.
(11:48:02) (franz6): Wenn die Abfindung aber nicht als solche deklariert ist, sprich der AN gekündigt hat und nicht entlassen wurde, somit auch auf die etwaige Möglichkeit von Arbeitslosengeld etc verzichtete/ Aufhebungsvertrag unterschrieb und eine Ausgleichszahlung nach verhandlung erhielt?
(11:48:04) (steuerlux): Man wird nun wohl eher die Abfindung erhöhen, als Freistellungszeiträume auszuweiten, um am Ende auf das gleiche monetäre Ergebnis zu kommen.
(11:49:13) (steuerlux): Fanz6: Der Name ist eigentlich egal. Ob man das Abfindung nennt oder Ausgleichszahlung oder Entschädigung. Steuerrechtlich ist alles eine Abfindung.
(11:50:42) (steuerlux): Natürlich wird man auch überlegen, ob man nicht Boni statt Abfindungen zahlt etc.
(11:51:44) (franz6): na, so kann man das dann doch auch auslegen, sofern darüber keine Mitteilungen bestehen und diese incl. Gehalt ausgezahlt werden. Aber hier streiten sich doch noch die Staaten. d.h. Klärung lässt auf sich warten?
(11:52:47) (steuerlux): Ich hoffe, dass alle Verbände auf die lux. Regierung Druck ausüben, damit diese Vereinbarung noch dieses Jahr kommt. Bitte also die Personalräte anspitzen. Die OGBL arbeitet schon an dem Problem.
(11:53:23) ChatBot: (chicka) betritt den Chat.
(11:53:26) (steuerlux): Erstaunlicherweise hatte niemand, also weder Finanzämter noch Gewerkschaften von diesem Entwurf gewußt.
(11:53:52) (chicka): Gibt es sonst gerade für Grenzgänger interessante steuerliche Entwicklungen?
(11:53:52) (steuerlux): Wahrscheinlich hat ihn der zuständige Abteilungsleiter im LUX Ministerium von seinem Hund fressen lassen.
(11:54:15) (chicka): .. oder Änderungen, auf die es zu achten gilt?
(11:54:20) (steuerlux): und so ist er in Vergessenheit geraten .. der Entwurf
(11:54:50) (steuerlux): Diese allgemeine Fragen, chicka, kann man nicht allgemein beantworten.
(11:55:37) (steuerlux): Interssant wird immer der konrekte Fall. Dazu fällt einem immer etwas – auch Neues – ein.
(11:56:17) (steuerlux): Neu ist – was eben nur Rentner betrifft – siehe oben die Verbeitragung der lux. Rente.
(11:57:56) (steuerlux): Immer wieder kommt die Frage: Was bedeuten eigentlich die 25 Euro auf meiner Lohnabrechnung. Mit der Änderung der Steuertabelle 2009 bekam jeder eine Steuergutschrift von 300 Euro. Diese wird monatlich “ausgezahlt” über die Lohnabrechnung. Sieht komisch aus. Der Betrag wird dazuaddiert!
(11:58:46) (steuerlux): Und dann mal noch über 111bis-Verträge nachdenken. Das ist die spezielle lux. Versicherung. Diese mindert noch die Steuerlast in D.
(11:59:06) (steuerlux): die Steuerlast in L. In D zum Teil wird sie anerkannt.
(11:59:28) (steueralux): Wir kommen zum Ende. Last order please.
(12:00:17) (steuerlux): Heute hatten wir ja viele Gäste.
(12:00:26) (viezjupp): @steuerlux, vielen Dank fuer all die hilfreichen Erklärungen! Wann ist der nächste Steuerchat?
(12:00:37) (steuerlux): Das kläre ich mit EddyThor
(12:01:04) (chicka): Danke nochmal für die echt gute Hilfe!
(12:01:15) (chicka): 🙂
(12:01:17) (steuerlux): Das freut meine Finger.
(12:01:28) (chicka): Hoffentlich ist der Kaffee nicht kalt.
(12:01:35) (steuerlux): Schon leer.
(12:01:53) (EddyThor): Vielen Dank an Steuerlux und an alle Teilnehmer!
(12:02:13) (steuerlux): Ja dann äddy und merci
(12:02:18) (EddyThor): Das Protokoll steht später auf der Startseite, danach dann in der Kategorie ratgeber => Geld.