Der Ministerrat des Großherzogtums hatte am Freitag, den 12. November 2004 eine Sitzung abgehalten. Dabei hat er den Beschluss gefasst, den sozialen Mindestlohn um 2 % heraufzusetzen. Diese Änderung gilt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres.

Was gilt derzeit?

Seit dem 1. Oktober 2004 beträgt zum Index-Stand 636,26 der monatliche soziale Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer 1.438,01 € sowie für qualifizierte Arbeitnehmer 1.725,60 €.

Die Mindest- bzw. die Höchstgrenze zur Sozialversicherung betragen damit derzeit 1.438,01 € bzw. 7.190,06 €.

Quelle:

« Conseil de gouvernement: résumé des travaux » 12-11-2004