Sozialer Mindestlohn + 2 %
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 14/11/2004 um 00:11
Der Ministerrat des Großherzogtums hatte am Freitag, den 12. November 2004 eine Sitzung abgehalten. Dabei hat er den Beschluss gefasst, den sozialen Mindestlohn um 2 % heraufzusetzen. Diese Änderung gilt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres.
Was gilt derzeit?
Seit dem 1. Oktober 2004 beträgt zum Index-Stand 636,26 der monatliche soziale Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer 1.438,01 € sowie für qualifizierte Arbeitnehmer 1.725,60 €.
Die Mindest- bzw. die Höchstgrenze zur Sozialversicherung betragen damit derzeit 1.438,01 € bzw. 7.190,06 €.
Quelle:
« Conseil de gouvernement: résumé des travaux » 12-11-2004
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Hamisso
Die Renten werden zum 1. Januar 2005 ebenfalls um 2 % erhöht.
Das wurde so bereits von der Regierung entschieden, aber derart verklausuliert mitgeteilt, dass es niemand kapiert hat (Demnach haben also nicht nur deutsche Grenzgänger Verständnisschwierigkeiten mit Luxemburger Behörden!).
Das gesetzlich garantierte Mindesteinkommen (RMG = revenu minimum garanti) soll ebenfalls um diesen Satz erhöht werden; das Gesetz ist aber noch nicht ausgearbeitet.
So Minister Biltgen auf der LCGB-Konferenz („Tageblatt“ 15.11.2004).