2000 bis 2002 ist die Zeitarbeit in Luxemburg zurückgegangen (6/2003: 7.665,
2004: 7.300).

Im Zeichen zunehmender Konjunkturbelebung in verschiedenen Branchen verzeichnet
sie jetzt wieder ein gewisses Anwachsen. Allerdings mit der Tendenz, dass die
durchschnittliche Vertragslaufzeiten gesunken sind (2000: 31,1 Tage, 2003: 22,5
Tage).

Im Bauwesen ist fast jeder vierte Beschäftigte Zeitarbeiter. Diese Branche
hat jedoch derzeit Schwierigkeiten, ihr Tätigkeitsniveau aufrechtzuerhalten.
Danach kommt der bereich der Investmentfonds, wo allerdings ganz spezifische Qualifikationen
nachgefragt werden, die nicht so einfach auf dem Arbeitsmarkt der Großregion
aufzutreiben sind. Die Industrie bedient sich zunehmend der Teilzeitarbeit, um
Arbeitsspitzen aufzufangen oder Terminproblemen zu begegnen. Außerdem wird
im Sektor Gastronomie, die durch saisonale Tendenzen geprägt wird, die Teilzeitarbeit
relativ stark verbreitet.

Genau ist für die Unternehmen der Teilzeitbeschäftigte sogar teurer,
zumal wenn man das Luxemburger Gesetz hinzunimmt, dass der Teilzeitbeschäftigte
in seinen Bedingungen nicht schlechter gestellt werden darf als wenn er auf Dauer
beschäftigt würde. Im Hinblick auf Kündigungsschutz haben die Personalbüros
aber weniger Probleme, bei akutem Bedarf Verträge auf Teilzeitarbeit abzuschließen.

Dieser flexible Charakter für die Unternehmen bedeutet – Kehrseite
der Medaille – für die Beschäftigten ein höherer Grad an
Planungsunsicherheit: Was kommt nach Ablauf des befristeten Vertrags?

Andererseits ist zumindest im Finanzsektor die Rate des Überwechselns in
eine feste Anstellung (CDI) mit rund 1/3 relativ hoch. Daraus ergibt sich ein
Vorteil auch für die Beschäftigten, über diesen Weg sowohl den
Luxemburger Arbeitsmarkt kennen zu lernen als auch einen bestimmten Arbeitgeber
(oder eine ganze Reihe davon!) sehr hautnah zu erleben. Wer die Ohren steif hält,
kann hiermit immer noch etwas dazu lernen – und kommt dabei hoffentlich
auch noch auf seine Unkosten!

Die Zeitarbeitsfirmen haben zudem eine Konvention über eine Kooperation mit
ADEM abgeschlossen. Nach Beendigung der Zeitarbeit können die Ansprüche
wegen Arbeitslosigkeit wieder aufleben.

Weitere Info:
“Évolution contrastées dans l’intérim”,
“Luxemburger Wort”, 9.10.2004, www.wort.lu