Zeitarbeit
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 06/09/2004 um 00:09
Auf dem Gebiet der Zeitarbeit gibt es zweierlei Arten von Verträgen.
Contrat de mise à disposition
In diesem Vertrag stellt das Zeitarbeitsunternehmen einem Kunden, d.h. einem anderen
Unternehmen, das Arbeitskräfte benötigt, seine Vertragskräfte zur
Verfügung.
Contrat de mission
Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen.
Neben dem einschlägigen Gesetz zur Zeitarbeit (“le travail intérimaire”)
werden die Beschäftigungsbedingungen der Zeitarbeiter durch einen Kollektivvertrag
geregelt, der zwischen den Gewerkschaften OGB-L und LCGB einerseits und der ULEDI
(“Union Luxembourgeoise des Entreprises de Travail Intérimaire”)
abgeschlossen worden ist.
Das Luxemburger Recht ist auch anzuwenden, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen mit
Sitz in Luxemburg Arbeitnehmer ins Ausland entsendet.
Der “Contrat de mission” ist schriftlich abzufassen und dem betreffenden
Arbeitnehmer spätestens 2 Werktage nach Zurverfügungstellung auszuhändigen.
Dieser Kontrakt gilt unwiderlegbar als Arbeitsvertrag.
Er muss mindestens folgende Elemente enthalten:
wird;
namen des zu Ersetzenden;
Unternehmen nicht untersagt ist (eine gegenteilige Aussage ist unwirksam).
Fehlt die Befristung, hat der Arbeitnehmer im Kündigungsfalle einen Anspruch
auf Abfindung (“indemnité compensatoire”).
Dauer und Verlängerung
Mit Ausnahme bei Saisonarbeit darf der “Contrat de mission” 12 Monate
nicht überschreiten, und zwar gerechnet für denselben Arbeitnehmer und
denselben Arbeitsplatz, Verlängerungen inbegriffen (und nicht mehr als 2mal
zulässig).
Andernfalls (und wenn nicht eine Ausnahmegenehmigung durch den Arbeitsminister
vorliegt), gilt der Vertrag als unbefristet abgeschlossen.
Quelle:
Guy Castegnaro, en collaboration avec Ariane Claverie, “Droit du Travail
Luxembourgeois”,
hier : “Chapitre IV : Le travail intérimaire et le prêt temporaire
de main-d’œuvre”,
Éditions Paul Bauler 2002, Vertrieb: Librairie um Fieldgen sarl, 3, rue
Glesener, L-1631 Luxemburg, www.libuf.lu,
78 €
Eine Auswahl an Zeitarbeitsunternehmen finden Sie auf unserer Link-Seite
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Hamisso
Auch bei Staatsaufträgen kommt es immer wieder zu Verstößen.
Der Hauptunternehmer an der AB-Baustelle in Gosseldingen hatte 18 von 45 Beschäftigten erheblich länger als 1 Jahr als Zeitarbeiter beschäftigt, obwohl die Höchstdauer eines „contrat de mission“ in Luxemburg 12 Monate beträgt.
Auch andere Subunternehmer verstießen gegen geltende Bestimmungen des Landes, etwa fehlte die Gewerbeerlaubnis oder die Anmeldung der Beschäftigten oder es wurden die Sicherheitsvorschriften missachtet.
7 unangemeldete Arbeitnehmer wurden zurück in ihre Heimat geschickt.
[Tageblatt 15.9.2004]