“Bayerisches Bier” muss aus Bayern kommen

“Bayerisches Bier” darf nur aus Bayern kommen. Die Eintragung als geschützte geografische Herkunftsangabe ist rechtmäßig, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Offen blieb aber, ob die niederländische Bavaria-Brauerei trotzdem ihre Biere weiter mit dem Namen “Bavaria” verkaufen darf. Der Bayerische Brauerbund hatte 2001 die Bezeichnung “Bayerisches Bier” als sogenannte geschützte geografische Angabe eintragen lassen. Seitdem geht der Brauerbund in mehreren EU-Ländern gegen die Bavaria-Brauerei vor. Umgekehrt meinen die Niederländer, “Bayerisches Bier” hätte wegen der älteren Bavaria-Markenrechte gar nicht geschützt werden dürfen. Doch der Schutz ist gerechtfertigt, urteilte der EuGH: Das Ansehen des bayerischen Biers komme von seiner Herkunft. Der Begriff sei auch nicht zu einer allgemein verwendeten “Gattungsbezeichnung” geworden, wie dies etwa bei dem ursprünglich aus Pilsen kommenden Pils der Fall ist. Nach dem Luxemburger Urteil bedeutet dies allerdings nicht automatisch das Aus für Bavaria. Die Niederländer dürften ihre bereits seit 1925 verwendete und seit 1947 geschützte Marke weiter benutzen, wenn die Marke in gutem Glauben eingetragen wurde und die Verbraucher nicht über die Herkunft des Produkts täuscht. Darüber sollen jeweils die nationalen Gerichte entscheiden, im konkreten Fall die italienischen.