Der Resturlaub verfällt nicht, wenn ein Arbeitnehmer ihn wegen langer Krankheit nicht antreten konnte.

Das berichtet die Zeitschrift “Guter Rat” und beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (Az.: C 350/06 und C 520/06). Demnach bleiben Urlaubsansprüche erhalten, wenn Beschäftigte ihre freien Tage wegen einer langen Krankheit nicht nehmen konnten.

Urlaubstage dürfen den Angaben zufolge nur dann gestrichen werden, wenn betroffene Arbeitnehmer die Möglichkeit hatten, sie in der vorgegebenen Zeit zu nehmen. Das ist laut den EU-Richter aber nicht der Fall, wenn sie dauerhaft krank sind.