Nach dem Willen der Europäischen Kommission sollen sich die EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen können, wenn Partnerstaaten an sie Amtshilfeersuchen im Kampf gegen Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug richten.

Im Kampf gegen grenzüberschreitende Steuerflucht will die EU künftig auch das Bankgeheimnis angreifen. Mitgliedstaaten sollen nicht mehr mit Verweis darauf Informationen zurückhalten können, sagte EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs in Brüssel. Er stellte zwei Gesetzesvorschläge zur besseren Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei Steuerflucht vor. Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen den Plänen noch zustimmen. Im Kern geht es darum, dass die Steuerbehörden schneller und besser zusammenarbeiten.

Länder, die sich in der EU-Gesetzgebung ein Bankgeheimnis vorbehalten, sind bisher Luxemburg, Belgien und Österreich. Bei der grenzüberschreitenden Zinsbesteuerung in der EU nehmen diese drei Länder nicht an dem allgemeinen Informationsaustausch über Zinseinkünfte von EU-Ausländern teil. Sie behalten deswegen eine Zinssteuer ein.