Im Straßburger Europaparlament zeichnet sich eine breite Zustimmung der größten Fraktionen zu einem entsprechenden EU-Gesetz ab.

Am Mittwoch stimmt das Europaparlament über eine Richtlinie ab, mit der die EU die illegale Beschäftigung von Zuwanderer ohne Arbeitserlaubnis bekämpfen will. Sie sieht Mindeststrafen für derartige Beschäftigung und weitere Sanktionen vor. Schätzungen zufolge arbeiten bis zu 8 Millionen Einwanderer unter illegalen Umständen in der EU – vor allem in der Baubranche, der Landwirtschaft, im Gastgewerbe und in der Gebäudereinigung. Wie stehen Gewerkschafter und Arbeitgeber zu der Initiative?

Mit der Richtlinie will die EU den Zustrom von irregulären Zuwanderern vermindern. Treffen würde das EU-Gesetz aber vor allem ertappte Arbeitgeber.
 
Sie sollen nicht nur mit EU-weit ähnlichen strafrechtlichen Sanktionen in schweren Fällen rechnen, sondern auch auf eine Art Schwarze Liste gesetzt werden und von öffentlichen Aufträgen und Beihilfen ausgeschlossen werden. Außerdem sollen rückwirkend Sozialbeiträge, Steuern und branchenübliche Lohnzahlungen fällig werden.
 
Skepsis bei Tarifparteien
 
Marcus Schwenke von Business Europe betont, die Arbeitgeber unterstützen grundsätzlich das Ziel der Richtlinie, „illegale Zuwanderung zu vermindern, indem man die Beschäftigung von Drittstaatlern, die sich illegal in der EU aufhalten, bekämpft“. Schwarzarbeit sei schließlich „unfaire Konkurrenz für ehrliche Unternehmen“, so Schwenke.
 
Catelene Passchier vom Europäischen Gewerkschaftsdachverband ETUC meint jedoch, dass ähnliche Initiativen in den USA dazu geführt hätten, dass illegale Arbeit noch stärker ins Verborgene getrieben wird – mit der Konsequenz, dass „anständige Arbeitgeber noch anständiger und fiese noch fieser“ würden.
 
Für wichtig hält die Gewerkschafterin, dass man die Firmen auch für ihre Subunternehmer verantwortlich macht, denn „illegale Arbeiter werden meistens von Agenturen und Subunternehmern beschäftigt und nicht von den großen Firmen selbst“.
 
Catelne Passchier ist jedoch nicht vollständig überzeugt, dass die EU-Richtlinie diesem Umstand gerecht wird. Der Richtlinientext sieht vor, dass Firmen für ihre Subunternehmer verantwortlich gemacht werden, wenn ihnen Mitwisserschaft nachgewiesen wird.
 
Aufgrund der geläufigen Praxis langer Ketten von Subunternehmen und dem Einsatz von Briefkastenfirmen sei diese Klausel der Richtlinie allerdings kaum durchsetzbar, befürchtet die Gewerkschafterin.
 
Hoher Aufwand und zu drastische Strafen?
 
Schwenke von Business Europe sieht hingegen das Problem hinsichtlich des Einsatzes von unseriösen Subunternehmen vor allem bei der Durchsetzung von Vorschriften auf nationaler Ebene. Er ist daher der Auffassung, dass mehr Personal und eine bessere finanzielle Ausstattung der Kontroll-Behörden vordringlicher sei als Schritte auf europäischer Ebene.
 
„Wir sind sehr besorgt, dass der Vorschlag nicht verhältnismäßig ist. Der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen ist zu hoch und die vorgesehenen Strafen zu drastisch. Wir sind gegen die Haftung für die Leistungen von Subunternehmern, denn die Firmen sind de facto nicht in der Lage, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten”, erklärt der Industrie-Vertreter gegenüber der Parlamentswebsite.