Vorsicht Wild!

Die Polizei rät: Langsamer fahren, verstärkt aufpassen und Hupen!

An die 1200 Wildunfälle registriert die Polizei jährlich auf unseren Strassen und stellt besonders zu Jahresende eine regelmässig wiederkehrende Steigerung dieser Art von Verkehrsunfällen fest, bei denen plötzlich auftauchendes Wild die Ursache ist. Wildunfälle haben meistens gravierende Schäden für das Fahrzeug zur Folge, oftmals führen sie aber auch zu erheblichen Verletzungen oder sogar zum Tod des Fahrers oder der Fahrzeuginsassen.

Hauptsächlich in der jetzigen Jahreszeit, bei früh einsetzender Dunkelheit, kann dämmerungsaktives Rehwild sowie Wildschweine bei ihrer Suche nach Futter oder einem Liegeplatz auf der Fahrbahn angetroffen werden. Auch durch die aktuell durchgeführten Treibjagden kann aufgescheuchtes Wild auf die Fahrbahn gelangen.

Um die Gefahr eines Wildunfalls zu reduzieren, rät die Polizei folgendes zu beachten:

1. Langsamer fahren
Schilder welche vor Wildwechsel oder Treibjagden warnen sollten in dieser Jahreszeit besonders ernst genommen werden und in den entsprechenden Strassenabschnitten der Fuß vom Gas genommen werden. Mensch und Tier haben bei verminderter Geschwindigkeit mehr Zeit und Raum zum reagieren; zudem wird die Aufprallwucht ebenfalls beachtlich reduziert.
Bei 50 km/h beträgt die Aufprallwucht eines Rehs das mit einem PKW kollidiert circa 425 kg; bei Tempo 70 km/h würde es bereits 850 kg wiegen also das Doppelte. Grössere Schäden für Mensch und PKW wären also hier die logische Folge. Bei geringerem Tempo wird auch der Anhalteweg erheblich kürzer, bei 70km/h werden 43 Meter, bei Tempo 50km/h sind es noch 26 Metern bis zum Stillstand.

2. Erhöhte Aufmerksamkeit
Der Autofahrer sollte entgegen seinen Gewohnheiten im rechtsseitig orientierten Strassenverkehr (“Rechts vor Links”) ständig beide Straßenränder im Blick behalten. Wild kann sowohl von links als auch von rechts auf die Fahrbahn gelangen. Das Tier kann somit schon bemerkt werden, bevor es auf die Straße springt, der Fahrer kann frühzeitig reagieren.

3. Stets mit mehreren Tieren rechnen
Wildschweine und Rehe sind Rudeltiere und treten also kaum einzeln auf. Es ist im Prinzip immer mit mehreren Tieren zu rechnen.

4. Bremsen, hupen, abblenden
Trifft man auf Wild auf der Fahrbahn, hilft nur noch Bremsen und Hupen. Wenn möglich sollte auf Abblendlicht geschaltet werden; denn Fernlicht oder die so genannte Lichthupe blendet die Tiere und hindert es einen Fluchtweg zu finden. Hupen ist die bessere Alternative um das schreckhafte Wild von der Fahrbahn zu scheuchen.

5. Wenn eine Kollision unabwendbar scheint.
Wenn sich ein Zusammenstoss nicht mehr vermeiden lässt, sollte man versuchen so stark wie möglich abzubremsen und das Lenkrad in Geradeausstellung festhalten. Abrupte Lenkbewegungen sowie hektische Ausweichmanöver können das Auto ins Schleudern bringen, eine Kollision mit dem Gegenverkehr, einem Baum oder auch nur das Abrutschen in den Seitengraben wären die durchaus schlimmeren Folgen.

6. Nach einem Zusammenstoß
Zunächst ist auf Eigensicherung zu achten (Warnweste anziehen) und anschliessend die Unfallstelle zu sichern (Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen) sowie die Polizei zu benachrichtigen und falls erforderlich Hilfe herbeiholen.Die Polizei warnt davor das angefahrene Tier zu berühren, aufzuladen oder gar abzutransportieren. Der Abtransport von Unfallfallwild ist nur nach Freigabe durch die Behörden nach Anbringen spezieller Marken erlaubt ansonsten verstösst man gegen das Jagdgesetz und macht sich der Wilderei schuldig.

7. Schadensregulierung
Die durch Wildunfälle verursachten Schäden am PKW können von ein paar Kratzern bis zum Totalschaden reichen.
Die meisten Versicherer decken über ihre Autoversicherungspakete die durch Wildunfall verursachten Schäden ab. Sollte jedoch die Versicherung nicht greifen, kann der “Automobile Club du Grand Duché de Luxembourg” (ACL) seinen Mitglieder bis zu max. 500 € Beihilfe leisten, jedoch nur unter Vorlage einer quittierten Werkstattrechnung und einem von der Polizei ausgestelltem Attest. Dies gilt aber nur für Wildunfälle die sich innerhalb der Landesgrenzen ereignet haben.