Alle Achtung. Eine sehr rege Diskussion zu der ich gerne einen Beitrag anhand einiger Zahlenspiele beitrage.
Ich hatte es bisher immer so verstanden:
Auf meinem D Rentenzettel steht ein Anspruch von ca. 140€ aus 6 Versicherungsjahren. Nehme ich diese in Anspruch, habe ich daraus einen riesigen Nachteil wegen der Sozialversicherungsabgaben. Mir war bislang gar nicht bewusst, dass ich hier unter Umständen (Rauswurf CSV und so) gar keine Wahl habe.
Damit (6 Jahre) würde ich ja auch eine 9/10 Grenze reißen. Selbst wenn ich bis 65 in L arbeiten würde, wären dass (seit 1999) 38/39 Jahre. Da komme ich also bestenfalls auf 8,5/10.
Die Diskussion, ob das fair ist, nachdem ich fast 40 Jahre in die L Krankenkasse eingezahlt und bei hoffentlich guter Gesundheit wenig Leistungen in Anspruch genommen habe, ist müssig, da ja die Gesetzeslage zählt und nicht, was ich als Gerecht empfinden würde.
Aber ich wollte ja ein paar Zahlenbeispiele beisteuern:
Immerhin gibt es ja auch unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, die aber nur bei sehr hohen Einkommen eine Rolle spielen. Das wird aber auch oft bei solchen Betrachtungen wie z.B. dem Vergleich der KV Beiträge (2,5 vs. 7,5) oft vergessen.
L: 132.000
D: 58.050
Die Rechnung ist natürlich für jeden individuell und ich habe auch noch keine Ahnung, wie hoch mein Rentenanspruch in L denn irgendwann einmal sein wird. Von daher ist das folgende komplett Hypothetisch, soll aber einiges zeigen, vor allem, das Panik fehl am Platze ist.
Die Beispiele kann man in Excel leicht nachvollziehen. L: 4,20% (KV+Pflege) D: 10,55%. Ich errechne die Beiträge (p.a.) und teile die Differenz durch 12. Liegt der D Rentenanspruch über diesem Betrag, ist die Beitragszahlung in D kein Nachteil mehr. Ansonsten ist der finanzielle Nachteil die Differenz aus 1/12 der Mehrkosten abzüglich D Rente.
30.000€ L: 1.260€ D: 3.165€ -> Differenz: 1.905€, also 159€ pro Monat. Erhält man also in D mehr als 159€ Rente, ist die Zahlung der Beiträge in D als Konsequenz aus dem Bezug der Rente dort kein Nachteil mehr, sondern ein Vorteil. Wäre die Rente in D (wie bei mir) 140€, liegt der Nachteil noch bei 19€ p.m., 228€ p.a.
40.000€ Hier ist es ab 212€ D Rente lukrativer, die D Rente zu beziehen.
50.000€ Hier sind es 265€
58.050€ Maximaler Betrag, da gleich Bemessungsgrenze in D: 307,18€
60.000€ Hier sind es 301€
70.000€ Hier sind es 265€
100.000€ Hier sind es nur noch 160€ die man in D als Rente erhalten muss um sich nicht schlechter zu stellen.
Wenn ich keinen Fehler gemacht oder irgend etwas komplett falsch verstanden habe, sollte der Nachteil bei einem Bezug der D Rente also bei max. 307,18€ im Monat liegen abzüglich des Rentenanspruches, den man ja in D hat.
Bei mir wären das dann so ca. 167,18€ pro Monat im Worst Case dass meine Rente genau der Bemessungsgrenze in D entsprechen würde, ich also den absoluten Höchstbeitrag zahlen müsste. Dass sind wären also 2.000€ je Jahr. Und ich denke, 140€ Rente in D ist schon ganz schön wenig. Bei vielen wird es mehr sein.
Jetzt könnte ich auf dem Niveau jammern. 2.000€ im Jahr ist ja ganz schön viel Geld. Aber ich denke lieber kurz darüber nach, wie mein Arbeitsleben einkommenstechnisch so verlaufen wäre, wenn ich nicht nach L gewechselt wäre und was ich dann so als Rente erwarten könnte. Auch das wird bei jedem etwas anders aussehen und es gibt sicher auch viele, die in L gar nicht so viel mehr verdienen als sie es in D tun würden. Aber ich wage hier die steile These, dass die allermeisten auch der Verdienstmöglichkeiten wegen nach L wechseln und dass der daraus und aus dem lukrativeren Rentensystem resultierende höhere Rentenanspruch diesen Nachteil leicht ausgleicht. Also ist Panik unbegründet und jeder, der in D mindestens 300€ an Rente versprochen bekommt, sollte sich keine Sorgen machen müssen.