Dies kann ein Auto, ein Haus- oder Firmenhandy, der Zugang zu einer Betriebskantine, Essensgutscheine oder Transportgutscheine, ein günstiger Einkaufspreis für bestimmte Firmenprodukte oder auch die Möglichkeit, sich an einer Zusatzversorgungskasse zu beteiligen, usw. sein.

Was auch immer die Sachleistungen sind, sie sind Teil des Lohns, d.h. des Gehalts, und unterliegen somit Sozialabgaben und Steuern.

Sachleistungen werden oft zu vorteilhaften Konditionen, entweder unter dem Marktpreis oder sogar kostenlos zur Verfügung gestellt und können auch für private Zwecke genutzt werden, wenn der Vertrag dies vorsieht.

Eine von der Vergütung abgezogene Leistung

Der Wert der Sachleistungen wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss gemeinsam festgelegt. Der Chef kann den Wert der Leistung vollständig vom Lohn des Mitarbeiters abziehen. Sie muss dann aber ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden.

Diese Sachleistungen bleiben auch während der Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses bestehen. Denn während der Kündigungsfrist kann der Arbeitgeber, wenn er dies wünscht, den Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen, auf keinen Fall aber den Wert seines Gehalts, einschließlich Sachleistungen, mindern.

Dennoch kann der betroffene Arbeitnehmer in dieser Situation nicht alle Arten von Leistungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel Unternehmens-, Reise-, Reise- oder Verpflegungskosten.

Etwas mehr als 10% der Mitarbeiter sind betroffen

Nach der EU-SILC (European Union – Statistics on Income and Living Conditions) Umfrage, die unter einer Stichprobe der lokalen Bevölkerung durchgeführt und von Statec im Jahr 2014 manifestiert wurde, erhielten 11,8% der luxemburgischen Arbeitnehmer im Jahr 2012 einen Sachvorteil.

Senior Manager waren die häufigsten Nutzer (39,9%), zumal ein Drittel von ihnen ein Auto benutzte. Für den Arbeitnehmer fällt allerdings monatlich 1,5% des Neuwagenwertes an Steuern an. Das Leasing umfasst meist Fahrzeugfinanzierung, Versicherung, Wartung, Reifen und Ersatzfahrzeug. Manchmal übernimmt die Firma sogar die Treibstoffkosten.

Jeder fünfte Mitarbeiter in einem akademischen Beruf (21,1%) erhielt eine Sachleistung.

Für die anderen war es seltener: 14% der Techniker haben Anspruch darauf, ebenso wie 8,1% der Verwaltungsangestellten und 4,9% der Arbeiter.

Der drittgrößte Sektor (12,5% der Beschäftigten) umfasst Mitarbeiter von Unternehmen in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Immobilien, Wissenschaft, Technik und Verwaltung.

 

Männer profitieren mehr als Frauen

Generell gilt: Je größer das Unternehmen, desto größer ist die Möglichkeit, solche Leistungen zu erhalten. Bei einem unbefristeten Vertrag ist ebenfalls 3,5-mal wahrscheinlicher, als bei einem befristeten Vertrag.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Statec im gleichen Jahr erhebliche Unterschiede bei den Sachleistungen zwischen Männern und Frauen feststellte: 14 % der Männer erhielten Leistungen gegenüber 9,1 % der Frauen. Das liegt daran, dass Männer in den höchsten Positionen am stärksten vertreten sind.