Für 52.000 deutsche Grenzgänger war das neue Steuerabkommen zwischen Berlin und Luxemburg schwer zu verdauen. Einige lasen zwischen den Zeilen, dass die deutschen Steuerbehörden die Möglichkeit hätten, diese Arbeitnehmer in Luxemburg auf ihre Lohnergänzungsleistungen zu besteuern. Nachtstunden, Überstunden, Ausgleich für Feiertage, die bis dahin nicht abgezogen wurden…

Die Gewerkschaften OGBL und LCGB hatten diese Situation schnell angeprangert, da sie zu einer ungerechten Behandlung unter den Kollegen führte. Ein steuerliches Damoklesschwert, das auch der Arbeitsorganisation im Großherzogtum hätte schaden können: Da sie wussten, dass sie besteuert werden, hätten einige deutsche Grenzgänger die Möglichkeit, nach “ungewöhnlichen” Modalitäten zu arbeiten, leichter verschoben.

Auf den ersten Blick ein Fehlalarm: Für fast alle potenziell betroffenen Arbeitnehmer wird sich nichts ändern. Dies konnte zumindest der luxemburgische Finanzminister bei einem Treffen mit den Gewerkschaften versichern. Der systematische Charakter dieser Maßnahme würde somit nicht demontiert werden, versichert Gilles Roth.

Erstens, weil in Deutschland erst ab einem Jahreseinkommen von 12.834 € (Grundfreibetrag einschließlich Werbungskosten) Einkommensteuer erhoben wird, würden einige Teilzeitgrenzgänger diese Schwelle also nicht erreichen. Für diejenigen, die mehr verdienen – immerhin eine Mehrheit – hat der Minister zugesagt, dass keine weiteren neuen Steuern erhoben werden.

Worte, aber die Gewerkschaften erwarten Taten und Beweise. Daher haben LCGB und OGBL bereits eine schnelle Folgesitzung in dieser Frage gefordert.

 

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