Hallo Leser,
ich werde mit meiner Familie (Frau, 2 Kinder) nach Luxemburg umziehen (= Hauptwohnsitz zur Miete), aktueller Wohn- und Arbeitsort ist in Deutschland. Meine Frau wird in Luxemburg bei einer EU-Institution arbeiten und ist nicht (!) steuerpflichtig und auch nicht verpflichtet, ihre Angaben für steuerliche Zwecke bei Behörden zu melden. Ich werde in Saarbrücken bei einem dt. Arbeitgeber arbeiten.
Wir sind aktuell in D Steuerklasse III, meine Frau V (0 EUR zu verst. Einkommen), Zusammenveranlagung.
Meine Fragen:
- Wenn ich in Luxemburg wohne, aber in Saarbrücken arbeite ..
1a) Muss ich irgendwelche Sozialabgaben nach Luxemburg überführen?
1b) Muss ich irgendwelche Steuern in Luxemburg zahlen?
1c) Vermeide ich in dem Szenario automatisch eine unterjährige Doppelbesteuerung oder muss ich irgendetwas beachten?
1d) Wäre ich "per default" nur beschränkt Steuerpflichtig in Deutschland, d.h. würde ich "per default" in Steuerklasse I rutschen?
1e) Unter welchen Voraussetzungen könnte ich einen Antrag stellen auf "unbeschränkte Steuerpflicht" in Deutschland und die Steuerklasse III behalten?
2. Angenommen, meine Familie hätte ihren Hauptwohnsitz in Luxemburg, ich würde mir aber eine Wohnung in Saarbrücken mieten
2a. Könnte ich dann ohne Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht" die Steuerklasse III behalten?
2b. Müsste ich irgendetwas bei den Steuerbehörden in Luxemburg melden?
2c. Hätte das noch irgendwelche anderen steuerlichen Implikationen (auf dt. oder luxemburger Seite), die ich beachten müsste?
Herzlichen Dank!!!