Der Teufel steckt oft im Detail. Als der OGBL das neue Abkommen über die steuerliche Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Deutschland aufmerksam durchlas, stellte er fest, dass etwas nicht stimmte. So legt der am 11. Januar dieses Jahres für rechtsgültig erklärte Text fest, dass bestimmte, bisher nicht besteuerte Stunden für die deutschen Grenzgänger besteuert werden.

Dem Dokument zufolge würden die “Lohnergänzungen” einer bisher unbekannten Besteuerung unterliegen. Es soll eine Steuer auf Einkünfte aus Nachtarbeit, Sonn– und Feiertagsarbeit sowie Überstunden erhoben werden. Die Gewerkschaft bezeichnet dies als “diskriminierende Besteuerung von deutschen Grenzgängern”.

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So ging der deutsche Fiskus bislang davon aus, dass diese Stunden bereits in Luxemburg (über die Einkommensteuer) besteuert worden waren. Dies ist im Großherzogtum tatsächlich nicht der Fall, wo diese Einkünfte von den Abgaben der Administration des contributions directes befreit sind. Daher die Idee, diese Beträge schließlich einer Besteuerung zu unterwerfen…

Die beschlossene Maßnahme würde somit rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Umso ungerechter ist es

Für den OGBL von Nora Back kommt es jedoch nicht in Frage, diese Situation zu akzeptieren. Zum einen, weil sie einen Unterschied zwischen den in Luxemburg arbeitenden Arbeitnehmern, den Grenzgängern (Belgier und Franzosen sind von diesen besonderen Lohnbestandteilen steuerlich nicht betroffen) und sogar … zwischen Deutschen schaffen würde.

Berlin besteuert nämlich nicht den Teil des Einkommens, der aus Überstunden, Sonntagsarbeit usw. von deutschen Arbeitnehmern im Inland stammt. Die Ungerechtigkeit zwischen deutschen Grenzgängern und ihren eigenen Nachbarn wäre also umso größer.

Die Gewerkschaft hat sich an die luxemburgische Regierung gewandt, um die Dinge klarzustellen. Die Gewerkschaft fordert die luxemburgische Regierung auf, den beanstandeten Text zu ändern oder sogar ganz zu streichen.

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