Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Väter und Mütter, die im Großherzogtum Elternurlaub in Anspruch nehmen, verdreifacht. Dies zeigt, dass die Maßnahme bei den Eltern, sowohl den ansässigen als auch den Grenzgängern, Anklang gefunden hat. So beendete die Caisse pour l’avenir des enfants (CAE) das Jahr 2023 mit 13.193 Empfängern des “Ersatzeinkommens”, das für diejenigen angeboten wird, die sich dazu entschließen, ihren Arbeitsvertrag auszusetzen, um sich der Erziehung ihres Sohnes oder ihrer Tochter zu widmen.

Und wie jedes Jahr seit 2019 kann die CAE nur feststellen, wie beliebt diese Maßnahme bei diesen Herren ist. So ist das männliche Publikum von 1.000 im Jahr 2014 auf mehr als 7.800 Männer (und fast 5.400 Frauen) angewachsen. Das sind 59% derjenigen, die im vergangenen Jahr auf die Unterstützung der Zukunftskeess zählen konnten.

Innerhalb eines Jahres werden die Ausgaben für diese soziale Maßnahme um +13% gestiegen sein, stellt die Kinderzukunftskasse in ihrer Bilanz fest. Es wurde ein Betrag von 373 Millionen Euro verteilt.

Und wenn Eltern heute mehr denn je weniger zögern, ihre Karriere auf Eis zu legen, dann hat das zweifellos zwei Gründe. Die Flexibilität des Elternurlaubs, der im Großherzogtum angeboten wird, und die Höhe der Vergütung.

So ermöglicht die Flexibilität des Elternurlaubs, zwischen Vollzeiturlaub (am häufigsten genommen, 4 oder 6 Monate), Teilzeiturlaub (8 bis 12 Monate) oder auch aufteilbar für jeden, der seine Arbeitszeit auf 80 % reduzieren möchte, ein Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben herzustellen, das der persönlichen Situation am besten gerecht wird.

Darüber hinaus muss man anerkennen, dass die CAE bei der Summe, die einem oder beiden Elternteilen, die bei ihr Elternurlaub beantragen können, gezahlt wird, alles andere als geizig ist. Selbst wenn die Entschädigung auf 5/3 des sozialen Mindestlohns für eine/n Vollzeitbeschäftigte/n begrenzt ist (also auf fast 4.200 €/Monat), ermöglicht sie ein "beachtliches" Einkommen.

Zur Erinnerung, diese Entschädigung wird derzeit nach zwei Kriterien berechnet:

  • dem Durchschnitt der in den zwölf Monaten vor Beginn des Elternurlaubs geleisteten Arbeitsstunden;
  • die vom Arbeitgeber beim Centre commun de la sécurité sociale gemeldeten rentenfähigen Einkünfte.

Im Koalitionsvertrag zwischen CSV und DP ist vorgesehen, dass die luxemburgische Regierung bis 2028 einige Aspekte des Elternurlaubs ändern wird. So soll es beispielsweise nicht mehr möglich sein, dass den Nutznießern der Regelung Service-Accueil-Schecks für die Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder gewährt werden.

Ebenso wird Familienminister Max Hahn über eine mögliche Verlängerung des Elternurlaubs um ein Vierteljahr beraten. Es scheint jedoch, dass es der Wunsch der neuen Mehrheit ist, die Zahlungen, die bisher auf 4, 6, 8 oder 12 Monate in Voll- oder Teilzeit konzentriert waren, auf diese drei zusätzlichen Monate zu verteilen. Fortsetzung folgt...

 

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