Immer mehr und mehr. Für die Nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé, CNS) besteht der Alltag aus diesen beiden Wörtern. Immer mehr Versicherte müssen versichert werden, immer mehr Rechnungen müssen bearbeitet werden (4,3 Millionen im Jahr 2022!), vor allem immer schneller. Und in diesem Bereich hat die Einführung des maschinenlesbaren Systems bei der CNS seit 2016 die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Erstattung von Behandlungskosten erheblich verkürzt.

Heute schätzt die für die soziale Sicherheit zuständige Ministerin, dass 75 % der eingehenden Rechnungen eher durch einen Scanner als durch einen Agenten gehen. Das sind 3,4 Millionen Dokumente, die im Laufe des Jahres 2022 (letzte offizielle Zahlen) gelesen, analysiert und per Expressüberweisung an eine Bank weitergeleitet werden.

Das System ist verbesserungswürdig, aber es kann noch verbessert werden, wie Martine Deprez bereitwillig einräumt. Die Ministerin wies darauf hin, dass die Kasse eine Informationskampagne für Mitglieder und Ärzte starten wird, um die Handlungsgeschwindigkeit zu erhöhen. Denn von den Bemühungen aller Beteiligten kann die Geschwindigkeit der Regulierung einer Akte abhängen.

Der Mensch und komplexe Elemente

Wie man idealerweise mehrere Rechnungen in einer Sendung verschickt, wie man es vermeidet, eine Rechnung oder ein Rezept mit einem manuellen Vermerk zu versehen, oder wie man eine Expressfrist für die Erstattung einhalten kann – all dies wird bald mit Piktogrammen erklärt werden, damit sich jeder – die Verwaltung, die Angehörigen der Gesundheitsberufe und vor allem die Patienten – zurechtfindet.

Die Art des Leistungserbringers und die Art der Vereinbarung sind komplexe Elemente, die die Maschine manchmal noch nicht erkennt.

In einer Antwort des Parlaments erklärte die Ministerin, dass das Personal der für die Erstattung zuständigen Abteilungen "spezialisiert und entsprechend geschult" sei.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die Informatisierung der Verfahren den Übergang zur Drittzahlerregelung bewerkstelligen wird. Dann muss der Patient die Rechnung nicht mehr vorstrecken, sondern nur noch die "Restkosten" begleichen. Dies ist derzeit ein Traum, da die eHealth derzeit noch auf der Strecke bleibt. Manchmal aus technischen Gründen (Software-Inkompatibilität zwischen ZNS und Ärzten), manchmal wegen Zweifeln an der Vertraulichkeit der Daten, manchmal aus finanziellen Gründen.

 

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