Mit Beginn des neuen Jahres treten im Großherzogtum einige neue gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen mit direkten Auswirkungen auf die Bürger und teils auch Grenzgänger in Kraft.
Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.

  • Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität weiterhin zu fördern, wird das System der finanziellen Beihilfen für Fahrzeuge ohne bzw. mit geringem CO2-Ausstoß um zwölf Monate verlängert, bis zum 31. März 2022.
  • Das Straßenbahnnetz in Luxemburg wird weiter ausgebaut mit einer Verlängerung der Linie nach Süden, um den Hauptbahnhof mit dem Lycée de Bonnevoie zu verbinden. Diese wird im September 2022 in Betrieb genommen.
  • Der Anspruch auf Kindergeld wird an den Arbeitnehmer gebunden, der ein Abstammungsverhältnis zu dem Kind haben muss, für das er Kindergeld bezieht. So wird das Kindergeld für alle Kinder von Arbeitnehmern gewährt, unabhängig davon, ob sie gebietsansässig sind.
  • Im Jahr 2022 werden Haushalte mit geringem Einkommen Anspruch auf eine Teuerungszulage haben. Zudem wird diese um 200 Euro erhöht.
  • Ab 2022 wird die Frist für die Anmeldung einer Geburt beim Standesamt von 5 auf 10 Tage verlängert.
  • Der gesetzliche Zinssatz beträgt für 2022 2%.
  • Die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer und Rentner werden den Arbeitgebern und Pensionskassen auf MyGuichet.lu in elektronischem Format zur Verfügung gestellt. Ab Januar 2022 ist die Abfrage über myguichet für Arbeitgeber verpflichtend.
  • Ab Februar 2022 wird es möglich sein, die Einkommensteuererklärung (Modell 100) mit Hilfe eines elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu auszufüllen.

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