Schul- und Studienzeiten werden in Luxemburg nur zwischen 18. und 27. Lebensjahr als Ergänzungszeiten (Rente ab 60) anerkannt. (In Deutschland ab 17 und max. 8 Jahre)
Die (vorgezogene) Altersrente setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: Einer berücksichtigt die Versicherungszeiten (pauschale Steigerungen) und einer ist abhängig vom aufsummierten, normierten Einkommen (proportionale Steigerungen - Norm: Lohnsteigerungen Basis 1984, Index 100).
Mit 40 Versicherungsjahren (Pflicht + Ergänzung ab 60) hat man das Maximum der pauschalen Steigerungen erreicht.
Der einkommensabhängige Teil steigt natürlich weiter, wenn ich weiter Rentenversicherungsbeiträge zahle. Hinzu kommt, dass ein Faktor bei der Berechnung des einkommensabhängigen Teils leicht erhöht wird, wenn Pflichtzeiten und Alter zusammen mehr als 94 Jahre (für 2022) ergeben. Das heißt, je länger ich arbeite, um so besser werden meine Einzahlungen gewertet.
Es gibt in Luxemburg daher keine Abzüge, wie in Deutschland, sondern eine Aufwertung, wenn länger gearbeitet wird!