Moin,
es kam mal wieder eine Frage in der Runde auf zur Steuererklärung Lux (Wohnsitz DE, Arbeit in LU, Individualsteuersatz, sprich verheiratet, NICHT in der 1):
- Welche Unterlagen müssen der Erklärung (neben der Jahresgehaltsabrechnung) beigefügt werden, wenn bereits seit Jahren rollierend immer die gleichen Versicherungen/Bausparverträge etc. gezahlt und anerkannt wurden?
- Eine spannende Frage: Verkauf einer vermieteten Wohnung (in DE), deren Mieterträge (wg Progressionsvorbehalt) auch immer korrekt in der LU Erklärung als steuerbefreites Einkommen angegeben wird: Diese ist bereits mehr als 10 Jahre im Eigentum, sodass der Verkauf in DE steuerfrei ist. Dem Finanzamt LU wird der Verkauf im darauffolgenden Jahr sicherlich auffallen, weil keine positiven Erträge aus VV mehr aufgeführt werden/wurden. Jetzt die Frage: Fällt der in DE auf die Wohnung erzielte steuerfrei Gewinn auch unter den Progressionsvorbehalt, da LU diese 10 Jahresregelung nicht kennt? Dies hätte zur Folge, dass der LU Steuersatz erheblich angehoben würde und eine Versteuerung wie Gebietsanssässige nicht mehr möglich ist (zumindest für das eine Jahr), weil die 90 % Grenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerissen würde ... Bin auf Rückmeldung gespannt (Ich weiß, ein Steuerberater wüsste dies mitunter ...aber ich frage bewusst im Forum)