Wo wird die Rente versteuert, wenn ich im Alter von 68 J. die Rente aus Luxemburg und Deutschland beziehe, aber im europäischen Ausland lebe ? Und wo zahle ich dann die Krankenversicherung ?
Die deutsche Rente wird in Deutschland versteuert und die luxemburger Rente in Luxemburg, jeweils unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalt der durch die jeweils ausländische Rente entsteht.
Die KV ist im Wohnsitzland zu entrichten inkl der KV Beiträge auf die ausländische Rente, die KV im Ausland erlischt und Beiträge werden keine erhoben.
Ja, der Beitrag in Luxemburg entfällt.Hier die Erklärung was auf einen zukommt: https://www.hkk.de/versicherung-und-tarife/versicherung-fuer/rentner/auslaendische-rente
Hier die Erklärung zu den privaten & gesetzlichen Krankenversicherungen https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/kasse/22/TK++Techniker+Krankenkasse
Danke für die Infos. Ein Punkt der dort erläutert ist, ist mir aber noch unklar. Ab welchem Zeitpunkt ist man denn ein pflichtversicherter Rentner? Welche Tatsache löst diese Pflicht denn aus und gibt es eine Möglichkeit eben nicht pflichtversichert zu sein?
Wenn man in D eine gesetzliche Rente bezieht, kommt man in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR), formal eine andere Versicherung aber deckungsgleich mit der gesetzlichen KV.
Wenn man die Vorversicherungszeit erfüllt, d.h. 90% der zweiten Hälfte seines Berufslebens in der gesetzlichen KV war, egal ob pflicht- oder freiwillig (KV in LU zählt auch als gesetzlich) kommt man in die Pflichtversicherung der Rentner. Dies ist der günstigste Fall, Beiträge (nur AN Anteil) nur auf gesetliche Renten (egal woher) und andere Versorgungsbezüge.
Wenn man die Vorversicherungszeit nicht erfüllt. aber zum Rentenbeginn gesetzlich versichert ist (auch in KU) , kann man in die freiwillige Versicherung der Rentner, hier sind zusätzlich alle anderen Einnahmen (Kapitalvermögen, Mieten, etc) mit dem vollen Satz beitragspflichtig (bis zur Bemessungsgrenze)
Wenn man zum Renteneintritt privat versichert ist, zahlt man dort die Beiträge. Es gibt von der RV (in D) einen Zuschuß in Höhe der gesetzlichen Beiträge.
Zur Frage: "gibt es eine Möglichkeit eben nicht pflichtversichert zu sein"Da die Pflichtversicherung die günstigste ist, sollte man anstreben hinein zu kommen und nicht heraus.
Guten Morgen,
gibt es in der Zwischenzeit "Fakten" von Betroffenen im Forum?
Wie genau ändert sich der proztentuale Satz bei dem Beitrag zur Krankenversicherung, wenn die DE Rente hinzukommt?
Erst NUR Lux: 2,8 %
Dann mit DE Rente: Lux zieht die 2,8 % nicht mehr ein aber es kommt welcher neuer Satz zum Tragen ? 11 %