"Bei der 9/10-Regelung geht es aber um die Versicherungspflicht. Besteht diese in Deutschland nicht, kann die Rente aus Deutschland angenommen werden und die Abwicklung erfolgt über Luxemburg."
Das ist eine Fehlinterpretation. Bei der 9/10 Regelung geht es um das "Recht" in die Pflichtversicherung der Rentner zu kommen. Diese ist günstig, da nur Renten mit Beitrag belegt werden. Andere Einkünfte (Mieten, Kapitalvermögen) sind beitragsfrei. Bei der (ebenfalls gesetzlichen) freiwilligen Krankenversicherung wird das gesamte Einkommen verbeitragt. Bei einer privaten Krankenversicherung zahlt man nach deren Tarif.
Grundsätzlich besteht in D Krankenversicherungspflicht, auch für Rentner. Diese kann, wenn man nur eine Rente aus Lux bezieht, über die Lux-KV erfüllt werden. Wenn das nicht der Fall ist muss man in D krankenversichert sein.
Es ist also falsch zu sagen, dass bei Nichterfüllung der 9/10 Regel keine Verssicherungspflicht in D bestünde und man trotz deutscher Rente in der Lux KV bleiben könne.