Wenn Claude Turmes das Thema Elektrofahrzeuge anspricht, geht es normalerweise um die Zunahme der Zahl der Ladestationen (3.000 bislang zugängliche Punkte) oder den Erfolg der staatlichen Prämien zur Förderung des Kaufs eines emissionsfreien Autos (30.000 Zulassungen in Luxemburg). Diesmal hat der Umweltschützer jedoch nicht den Anzug des Energieministers angezogen, sondern den eines Feuerwehrmanns, um eine parlamentarische Anfrage zu beantworten.

Es scheint nämlich, dass einige Miteigentümergemeinschaften so besorgt über das Risiko sind, E-Fahrzeuge könnten in Flammen aufgehen, dass sie Parkverbote in den Tiefgaragen der Wohnanlagen erlassen wollen. Claude Turmes erklärte, er wolle die Befürchtungen sofort ausräumen:

Im Gegensatz zu LPG- oder Wasserstofffahrzeugen, die laut Gesetz nicht auf Parkplätzen von privaten Eigentümergemeinschaften oder sogar auf öffentlichen Parkplätzen geparkt werden dürfen, schränkt kein Gesetz die Möglichkeit ein, ein Auto mit Elektromotor auf einem Privatparkplatz zu parken. Es ist immer gut, daran erinnert zu werden.

Und wenn es noch eines Arguments bedurft hätte, um den einen oder anderen zu beruhigen, hat sich Claude Turmes an die luxemburgischen Feuerwehrdienste gewandt. Laut CGDIS gibt es “keine Hinweise darauf, dass Elektroautos häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor”. Damit sei das wichtigste gesagt!

Ein geschütztes Element

Die zugelassenen und im Verkehr befindlichen Elektrofahrzeuge sind jedoch ebenso wenig risikofrei wie ihre Kollegen mit Verbrennungsmotor. Der Minister betonte jedoch, dass “die Sicherheitsstandards der Automobilindustrie auch sicherstellen, dass das Aufladen von Elektroautos kaum Risiken mit sich bringt, solange der zum Aufladen verwendete Stecker oder die Ladestation den Auflagen der Technik entspricht”.

Beruhigend ist auch die Tatsache, dass selbst bei einem Brand des Elektrofahrzeugs (z. B. bei einem Unfall) die Batterie nicht systematisch in Flammen aufgeht. Es handelt sich hierbei um ein mechanisches Element, das von den Herstellern vor diesem Risiko besonders geschützt wird. Die Feuerwehr hat jedoch festgestellt, dass die Batterie im Falle eines Brandschadens auch dann noch überwacht werden muss, wenn die Flammen bereits vollständig erloschen sind. Außerdem sind die Feuerwehrleute auch für das Risiko des “thermischen Runaway” geschult, das durch das Anzünden einer Batterie entstehen kann.

Das CGDIS führt zwar keine spezielle Statistik über diese Art von Schadensereignissen als Teil seiner regelmäßigen Einsätze, verfolgt diesen technologischen Fortschritt jedoch aufmerksam. Claude Turmes stellt fest, dass es sich zwar um eine neue Art von Risiko handelt, aber nicht um ein grundsätzlich höheres Risiko. In einer Weise also, dass es kein Einfahrverbot für ein Elektrofahrzeug in einen Parkplatz rechtfertigt!".

 

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